(openPR) Protection Impuls begrüßt Entscheidung des Landes Hessen zum Tragen von Faceshields
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen oder Behelfsmasken ist in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie zur Pflicht geworden. Die Frage, ob sogenannte Faceshields – transparente Gesichtsvisiere – auch für den Schutz vor einer Infektion mit dem Covid-19-Erreger geeignet seien, wurde nun von einer aktualisierten Verordnung des Landes Hessen beantwortet: Verkäufer/-innen sowie Servicekräfte dürfen ihrer Arbeit nach einer aktualisierten Verordnung zur Maskenpflicht in Hessen nun auch mit Faceshields nachgehen, ohne einen ergänzenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gleiche gilt für Verbraucher/-innen, die im Supermarkt einkaufen, sowie für Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Das im März 2020 von Studierenden der Frankfurt University of Applied Sciences gegründete Social Entrepreneurship-Unternehmen Protection Impuls UG (haftungsbeschränkt) begrüßt diese Entscheidung – die Firma produziert gemeinsam mit hessischen Unternehmen Faceshields in großer Stückzahl und spendet einen Teil dieser an gemeinwohlorientierte Vereine, Verbände und Institutionen.
„Die Entscheidung des Landes Hessen ist nicht nur für uns, sondern auch für viele Verbraucherinnen und Verbraucher von großer Bedeutung: Viele Personengruppen, darunter etwa Asthmatikerinnen und Asthmatiker oder Gehörlose und Schwerhörige erfahren in ihrem Alltag starke Einschränkungen durch das Tragen eines herkömmlichen Mund-Nasen-Schutzes – mit dem Tragen von Faceshields wird ihr öffentliches Leben in der aktuellen Situation deutlich vereinfacht“, freut sich Klaus Nowak, Gründer von Protection Impuls. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Personen mit Faceshields auszustatten.
„Faceshields bieten viele Vorteile: Die Trägerinnen und Träger werden komplett gesehen und können leichter atmen. Durch ihre physische Barriere können die Visiere zudem dazu beitragen, gegen Tropfen und Spritzer von Flüssigkeiten zu schützen. Auch das ständige Anfassen ins eigene Gesicht kann durch das Tragen vermieden werden“, erklärt Nowak. Die Visiere sind wiederverwendbar, können leicht gereinigt werden und sind einfach recyclebar.
Vor der neuen Verordnung betonte auch das Unternehmen, dass die Faceshields ausschließlich eine Ergänzung zum herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz darstellen und die Trägerinnen und Träger beim Schutz vor einer Infektion mit dem Covid-19-Erreger unterstützen würden.
Weitere Informationen zu Protection Impuls unter www.protection-impuls.de; Informationen zur Maskenpflicht in Hessen unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/maskenpflicht-faq.











