Familienversicherung bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung
(openPR) Zur aktuellen Diskussion ueber eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Gudrun Schaich- Walch:
Ein wesentliches Element unserer solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei gegen das Risiko Krankheit abgesichert sind. Dieser Versicherungsschutz muss bestehen bleiben unabhaengig davon, wie die Finanzierungsvorschlaege der Ruerup-Kommission sein werden.
Unser Ziel ist, die Situation von Kindern und ihren Familien wesentlich zu verbessern. Dafuer haben wir in der letzten Legislaturperiode erste wichtige Schritte eingeleitet. Das Kindergeld wurde wie noch nie zuvor in einer Legislaturperiode auf 154 Euro angehoben. In dieser Legislaturperiode werden wir daran anknuepfen und gewaltige Anstrengungen fuer die Verbesserungen zu Gunsten von Familien unternehmen. So wird der Auf- und Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen vom Bund allein mit vier Milliarden Euro unterstuetzt.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zur Pflegeversicherung im letzten Jahr eine staerkere Beruecksichtigung der Familienleistung in der Sozialversicherung gefordert. In der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt dies durch die beitragsfreie Versicherung von Ehepartnern und Kindern. Dieses Urteil bestaerkt uns auf unserem Weg zu einer besseren Beruecksichtigung von Familien in der Sozialversicherung.
Über das Unternehmen
Aufgabe der Ruerup-Kommission ist es, Vorschlaege vorzulegen, wie vor dem Hintergrund der demographischen und gesellschaftlichen Veraenderungen die Einnahmen der sozialen Sicherungssysteme langfristig ausgestaltet sein muessen. Die Vorschlaege der Ruerup-Kommission werden erst nach ihrer Vorlage analysiert und bewertet werden koennen. Massstab fuer eine solche Bewertung bleibt die Verbesserung der Situation der Familien und die Staerkung der Solidaritaet in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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