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Krankenversicherung bei Studienbeginn

30.08.201809:54 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Bochum: Abitur abgehakt, Urlaub beendet, Studienplatz sicher – alles läuft optimal. Jetzt noch an der Uni einschreiben und dann kann das Leben als Studierender beginnen. Zur Einschreibung braucht man einige Unterlagen, die vorher beschafft werden müssen, etwa einen Nachweis darüber, dass man krankenversichert ist.

Wer bisher in einer gesetzlichen Krankenkasse bei den Eltern kostenlos familienversichert war, wird das in der Regel auch zu Studienbeginn bleiben. Familienangehörige sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei versichert, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Haben sie zum Beispiel ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen anderen Dienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz geleistet, verlängert sich die Familienversicherung um die Dauer des Dienstes, maximal bis zu einem Jahr.

Und eine weitere Voraussetzung muss für den Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung erfüllt sein: die regelmäßigen Einkünfte dürfen im Jahr 2018 nicht über 435 € bzw. bei einem Minijob 450 € liegen. Das elterliche Taschengeld zählt allerdings nicht zum Einkommen. Daher müssen besonders Studierende, die neben dem Studium arbeiten, auf diese Grenze achten.

Treffen eine oder beide Voraussetzungen nicht zu, werden Studierende in der Krankenversicherung der Studenten versichert. Diese ist allerdings nicht beitragsfrei.

Nachweise und Informationen für Studenten gibt es bei der VIACTIV rund um die Uhr unter 0800 222 12 11 oder E-Mail

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