(openPR) Deutschlands größtes PC-Software- und Zubehör-Versandhaus, die Firma PEARL Agency GmbH (www.pearl.de), hat vor dem Tschechischen Schiedsgerichtshof die Übertragung der Domain pearl.eu erwirkt. Im Rahmen des Sunrise-Verfahrens hatte die zuständige Registrierungsbehörde EURid bevorrechtigte Rechte von PEARL noch mit der Begründung zurückgewiesen, in der Online-Anmeldung sei nicht die vollständige Geschäftsbezeichnung genannt worden.
Tatsächlich musste eine Vielzahl von deutschen Markeninhabern im Sunrise-Verfahren (Anfang 2006) feststellen, dass die von ihnen beantragte EU-Domain nur deshalb nicht an sie vergeben wurde, da in Antragsformular und Markenurkunde irrtümlich verschiedene Schreibweisen verwendet wurden.
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vor dem Tschechischen Schiedsgerichtshof erwirkte PEARL nun eine Aufhebung der Ablehnungsentscheidung. Vertreten wurde PEARL von der Hamburger Kanzlei Dr. Wulf, welche auf IT-Recht und Markenrecht spezialisiert ist (www.IT-rechtsinfo.de). Rechtsanwalt Dr. Wulf erklärt hierzu: "In den letzten Monaten hatte sich noch eine für uns negative Rechtsprechung in ADR-Verfahren herausgebildet. Die Richter beriefen sich strikt auf den Wortlaut der EU-Richtlinie und versagten den Inhabern offensichtlich besserer Rechte die Zuteilung der EU-Domain. Mit der vorliegenden Entscheidung hat sich nun wieder etwas mehr Gerechtigkeit durchgesetzt."
Zukünftig bleibt den Markeninhabern nach Ablauf der ADR-Frist nun lediglich noch die gerichtliche Vorgehensweise gegen unberechtigte Domain-Inhaber. Ausschlaggebend ist hier die Frage, ob auch im Land des Domaininhabers Markenrechte bestehen.
Kanzlei Dr. Wulf
Telefon 040/600201743
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