(openPR) Mehr als 2 Millionen eu-Domains sind zwischenzeitlich registriert. Wer pünktlich und richtig seinen Antrag in der Sunrise-Phase einreichte, kann sich inzwischen über die Zuteilung seiner Domain freuen – oder nicht?
Der Teufel liegt im Detail: Nur ein kleiner Fehler konnte schon die Ablehnung eines Sunrise-Antrags zur Folge haben! Bei der Domain „jobhopper.eu“ trug zum Beispiel der Provider den falschen Markeninhaber in die entsprechende Formularzeile ein. Dort stand der Firmenname „jobhopper & consulting GmbH“. Der rechtlich tatsächliche Markeninhaber ist aber die Gesellschafterin, Susanne Braun-Speck. Somit lehnte die EURID beim ersten Antrag ab und gab der Registrierung erst nach wiederholter und korrekter Antragstellung statt. Glücklich schätzt sich die Agentur nunmehr über drei .eu-Domains, alle weitergeleitet auf die Hauptdomain jobhopper.de.
jobhopper.eu
it-freiberufler.eu
it-experten.eu
Ein Tip: Wer ebenfalls wegen Formfehler eine eu-Domain-Ablehnung erhalten, kann entweder ein teures ADR-Verfahren wg Verfahrensrechtlicher Mängel bei der EURID einreichen (mind. 590,- EUR) oder es so wie jobhopper machen: Einfach erneut den Antrag stellen. Das ist erheblich günstiger (ab 80,- EUR, je nach Provider)
jobhopper & consulting GmbH
Wöhrendamm 55a
22927 Großhansdorf
Verfasser: Susanne Braun-Speck
Kontakt:
, Tel. 0 41 02 – 69 77 43










