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.eu-Domain: eudomaindesaster.org erwägt juristische Schritte

07.03.200616:53 UhrIT, New Media & Software

(openPR) 07.03.2006

Gemeinsam mit der auf Internetrecht spezialisierten Düsseldorfer Kanzlei Strömer Rechtsanwälte (stroemer.de) prüft die von domainforum.info gegründete Initiative eudomaindesaster.org die Folgen der Vergabepraxis bei der Zuteilung von Internetdomains unterhalb der neu geschaffenen Top-Level-Domain .eu. Stein des Anstoßes ist die Vergabe von generischen – also glatt beschreibenden – Domains wie „sex.eu“ oder „reisebuero.eu“ im gestaffelten Registrierungsverfahren (Sunrise Period).

Diese Registrierungsphase sollte eigentlich den Inhabern von eingetragenen Marken vorbehalten sein, um Domaingrabber davon abzuhalten, geschützte Kennzeichen zu registrieren. Tatsächlich haben viele Anmelder dann aber kurz vor Beginn der Registrierungsphase im beschleunigten Verfahren Marken zu generischen Begriffen für Waren und Dienstleistungen eintragen lassen, für die das Kennzeichen nicht beschreibend wirkt. Die Folge: Wem es gelungen war, die Marke „Sex“ in Schweden für Futtertröge eintragen zu lassen, wurde in der gestaffelten Registrierungsphase vor allen anderen Mitbewerbern berücksichtigt. Eudomaindesaster.org sieht darin einen Verstoß gegen die Chancengleichheit bei der Vergabe. Das eigentliche Ziel, Domains in der Surnrise Period einigermaßen gerecht zu vergeben und Domaingrabber außen vorzuhalten, so Daniel Kollinger einer der Hauptinitiatoren von eudomaindesaster.org, werde durch die Anerkennung solcher missbräuchlicher Markenanmeldungen in sein Gegenteil verkehrt.

Die EU-Verordnungen, mit denen die Vergabe im gestaffelten Registrierungsverfahren geregelt wird, stellen nicht darauf ab, zu welchem Zweck eine Domain später verwendet wird. Wer die Domain „sex.eu“ tatsächlich für eine Website nutzt, auf der Futtertröge verkauft werden, soll die Domain auch behalten dürfen. Falls mit der Domain dann aber Erotikangebote adressiert werden, kommt ein nachträglicher Entzug der in der Sunrise Period missbräuchlich beantragten Domain in Frage. „Unterlassungsansprüche können sich in einem solchen Fall vor allem aus dem Wettbewerbsrecht ergeben, weil die exklusive Nutzung für glatt beschreibende Zwecke erschlichen wurde“, so Rechtsanwalt Tobias H. Strömer."
Daniel Kollinger ( Domainbörse nicit.de ) warnt aufgrund des möglichen Domainentzugs davor, die betroffenen Domains den derzeitigen Inhabern abzukaufen. Er empfiehlt weiter eine vorhergehende Prüfung, ob die .eu-Domain in der Sunrise Period erschlichen wurde oder ob sie korrekt in der für alle öffentlichen Landrush Period registriert wurde und daher unbedenklich gekauft werden kann.

Links aus der Pressemitteilung:
http://www.eudomaindesaster.org
http://www.domainforum.info
http://www.stroemer.de
http://www.nicit.de



Kontakt:
http://www.domainforum.info

nicit IT-Solutions GmbH

Postanschrift:
Postfach 1135
79011 Freiburg

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