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BGH gegen Daimler, bahnbrechende Entscheidung wegen Dieselskandal

02.03.202011:35 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: BGH gegen Daimler, bahnbrechende Entscheidung wegen Dieselskandal

(openPR) kostenlose Erstberatung

Mercedes-Fahrer die schon lange vermuten ein abgasmanipuliertes Fahrzeug von Daimler erworben zu haben, können sich nun auf eine bahnbrechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes freuen.

Chancen auf Schadensersatz sind dadurch deutlich gestiegen.

Der Beschluss des BGH vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19 – führt nämlich zu einer außerordentlich wichtigen Beweiserleichterung für den Kläger und damit auch zu einer höheren Chance auf Schadenersatz.

Der BGH hat entschieden, dass die unteren Tatgerichte auch für diejenigen Fahrzeuge ein Sachverständigengutachten einholen müssen, die nicht ausdrücklich von einer Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamt (KBA) betroffen sind.

In dem vom BGH entschiedenen Fall, hatten nämlich das Landgericht Verden und das Oberlandesgericht Celle dem Angebot auf Einholung eines Gutachtens nicht entsprochen und dieses Beweisangebot zurückgewiesen.

Der BGH hat nun klargestellt, dass dieses rechtsfehlerhaft war.

Der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, so der BGH.

Dieser Beschluss des BGH bedeutet im Endeffekt, dass mehr Dieselfahrer, auch ohne Vorlage eines Rückrufbescheides des Kraftfahrt-Bundesamtes, Schadensersatzklagen gegen Daimler einreichen können.

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Mercedes-Fahrer sollten sich nun anwaltlichen Rat suchen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen zu können.

Der BGH-Beschluss zeigt noch einmal, dass Einzelklagen sich immer mehr lohnen.

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 15 Jahren als Verbraucherschutz- und Anlegerschutzkanzlei tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Verbrauchern und Anlegern.

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