(openPR) Sie wühlen in Mülleimern, durchsuchen Gebüsche, streifen suchend durch Menschenmassen: Flaschensammler. In ganz Deutschland bessern immer mehr Bedürftige ihre Geldbörse mit Pfandgeld auf. Menschen aus allen sozialen Schichten gehen diesem "Zeitvertreib" nach, aber verstärkt kommen Leistungsbezieher von ALG II ins Rampenlicht der Medien.
Für Flaschen und Dosen gibt es 8 Cent, 15 oder 25 Cent. Viel Geld für einen, der sonst nur 345 Euro zur freien Verfügung hat. Viele bestreiten ihren Lebensunterhalt vom Pfandsammeln. Und es werden zunehmend mehr. Renten und Hartz IV Leistungen reichen nicht zum Leben.
Doch Vorsicht, der Teufel liegt im Detail!
-> Wer Flaschensammler ist, mit der Absicht nachhaltig einen Gewinn zu erzielen, ist Gewerbetreibender und somit auch zur Umsatzsteuer -, Gewerbesteuer- und Mehrwertsteuerabgabe verpflichtet.
-> Die 100 Euro Regelung - SGB II § 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit - sollten mit großer Vorsicht betrachtet werden! Für Angestellte mag diese Regelung zwar so ansetzbar sein, aber für Gewerbetreibende sieht das etwas komplizierter aus, da nicht jeder erworbene Euro in voller Höhe Einkommen ist, da erst die Ansprüche an das Finanzamt getilgt werden müssen. (Hier gelten schon eher die Regelungen der ehemaligen ICH-AG)
-> Leistungsbezieher von ALG II müssen alle Einnahmen melden!
Wer also gewerbsmäßig Flaschen sammelt, sollte sich zuvor bei seinem Finanzamt erkundigen und ebenfalls ein Gespräch mit der Leistungsabteilung führen, denn es können größere Probleme auf einen zukommen, als dies auf den ersten Blick zu erkennen wäre.
Dies gilt auch für alle Hobbykünstler, die in den Einkaufspassagen ihr “Können” unter Beweis stellen oder als Nachhilfelehrer, PC-Doktoren, etc. regelmäßige Tätigkeiten mit der Absicht der Gewinnerzielung, nachgehen! http://www.sozialticker.com/flaschensammler.html
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