(openPR) In der heutigen Zeit gibt es viele Messen und Veranstaltungen zu den unterschiedlichsten Themen. So ist es nicht verwunderlich, dass es auch eine Ausstellung zum Thema Arbeitskleidung gibt. Hier können sich Arbeitgeber die neusten Produkte anschauen, anfassen und sich ausführlich beraten lassen. Neben der Arbeitskleidung für Bauarbeiter, Köche und viele andere, lassen sich hier auch Roben für Richter und Anwälte finden. Neben neuen Stoffen, Farben, Schnitten und Reinigungstipps, kann man sich hier sehr schön inspirieren lassen. All die hier ausgestellten Roben kann man sich auch bei Gewandmeisterei schneidern lassen und auch auf Wunsch nach Maß. Wann und wo die Ausstellung genau stattfindet, weiß man für dieses Jahr noch nicht. Wer gerne die Messe besuchen möchte, kann sich bei diversen Seiten für eine Erinnerung per Mail registrieren. So verpasst man kein Event und wird rechtzeitig informiert, sobald das Datum feststeht.
Die Robe steuerlich absetzen lassen
In vielen Berufen ist es nicht unüblich, dass man spezielle Arbeitskleidung benötigt. So auch der Richter oder Pfarrer. Je nachdem welchen Beruf man ausübt oder in welcher Firma man arbeitet, bekommt man die Robe gestellt oder man sieht sich gezwungen in die eigene Tasche zu greifen. Die jungen Richter, die selber zahlen müssen, drehen deswegen gerne jeden Cent zweimal um, da es sich hier schon um eine größere Investition handelt. Was viele nicht wissen ist, dass die Arbeitskleidung steuerlich absetzbar ist. So muss man zwar am Anfang zahlen, aber man erhält das Geld zum Teil im folgenden Jahr zurück. Sollte man die Robe privat waschen, so kann man auch dies absetzen lassen. Möchte man außerdem passende Schuhe zu der Amtstracht kaufen, so muss man hingegen bedenken, dass diese schwerer vom Finanzamt akzeptiert werden, da man die Schuhe auch im Alltag tragen kann. Wer sich also sicher ist, dass er gerne eine neue Robe kaufen möchte, kann sich diesbezüglich erst einmal bei Firmen wie Gewandmeisterei beraten lassen. Bei einer Bestellung erhält man dann einen Lieferschein, den man beim Finanzamt angeben kann, um sein Geld zurückzubekommen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.gewandmeisterei.de












