(openPR) Es muss beachtet werden, dass Wolle, welche für die Herstellung der Roben hauptsächlich zum Einsatz kommt, nicht knitterfrei ist. Mit der richtigen Verarbeitung ist es aber möglich, einen guten Knitterschutz bei den Roben erreichen zu können. Für diesen Zweck wird ein hochgedrehtes Wollgarn verwendet, welches unter Spannung verwebt wird. Auf diese Weise kann ganz ohne chemische Ausrüsverfahren, ein durchaus knitterfreier Stoff erhalten werden. Der Vorteil hierbei ist, dass die Roben somit immer hautverträglich bleiben. Sollte hingegen ein Mischgewebe bei der Herstellung der Roben zum Einsatz kommen, wird durch den Kunstfaseranteil schon gewährleistet, dass dieser weniger verknittert. Dieser Umstand bedeutet für die Kunden entsprechend weniger Arbeit bei der Pflege der Richter- oder Anwaltsroben.
Der Fleckenschutz der Roben
Ebenfalls ein wichtiger Punkt, um die Handhabung mit den Roben so einfach wie möglich zu machen, ist die Reinigung beziehungsweise der Fleckenschutz. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass Schurwolle nicht gewaschen werden darf, da diese ansonsten verfilzt. Folglich sollte eine professionelle Reinigung genutzt werden, um das beste Ergebnis zu erzielen. Durch den Satinbesatz der Roben ist dabei garantiert, dass diese auch viele Reinigungen überstehen, ohne dass diese gebraucht aussehen. Weiterhin ist noch zu beachten, dass ein Fleckenschutz nur durch eine chemische Behandlung des Stoffes erreicht werden könnte. Aus den Gründen der Hautverträglichkeit wird dabei jedoch vollkommen auf diese Behandlung verzichtet. Dennoch bleiben die Roben lange sauber, wenn diese nach dem Tragen immer richtig aufgehängt und pfleglich behandelt werden. Ansonsten kann immer noch jederzeit die Reinigung genutzt werden.
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