(openPR) Mit der Hinzurechnungsbesteuerung ab 2019 und den Sonderbestimmungen zu hybriden Gestaltungen ab 2020 hat der Gesetzgeber zwei vieldiskutierte EU-Vorgaben in österreichisches Recht umgesetzt. Im Unternehmens- bzw Konzernsteuerrecht ist jedoch vieles mehr in Bewegung. Die EU-Zinsschranke steht vor der Türe und auch die Rechtsprechung hat in letzter Zeit einige spannende Entscheidungen für Kapitalgesellschaften gebracht, die teilweise auch bereits in der Verwaltungs- bzw Richtlinienpraxis Berücksichtigung fanden. Wir haben für Sie die wesentlichen Neuerungen zusammengetragen und fokussieren uns dabei auf die in der Praxis wichtigen Themen.
- Was gibt es Neues für Unternehmensgruppen?
- Wie funktioniert die neue Hinzurechnungsbesteuerung?
- Was sind hybride Gestaltungen und wie ist ihnen ab 2020 zu begegnen?
- Wann kommt nun die EU-Zinsschranke und was ist bis dahin zu tun?
- Wann ist die KESt-Entlastung für Ausschüttungen an EU-Muttergesellschaften möglich?
- Ausgewählte Themen der aktuellen Legistik (AbgÄG und StRefG 2020)
- Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis
Wir laden Sie dazu ein, Ihre Fragen vor der Veranstaltung per E-Mail zu übermitteln. (
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Details zum Seminar
Wann: Mittwoch, 5. Februar 2020, 13:30 bis 17:00
Wo: ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Stahlstraße 14, 4020 Linz
Preis: Spezialpreis für ICON-Klienten: EUR 190,- / Normalpreis: EUR 260,- (Preise inklusive Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränken und Pausen-Snacks, exklusive Umsatzsteuer.)
Vortragende: Andreas Mitterlehner, Max Panholzer
Anmeldung: https://www.icon.at/de/veranstaltungen/veranstaltungskalender
Sie erhalten von uns eine Teilnahmebestätigung. Diese Veranstaltung ist eine Fortbildung im Sinne von § 3 WT-ARL.












