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Kfz Unfall Beratung / Ihr gutes Recht!

21.10.201911:41 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) KFZ-Unfall im Ausland – wie verhalte ich mich richtig?

Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres – schnell kann daraus ein Alptraum werden, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt. Der Unfallgegner redet sich voller Temperament in Rage, Sie verstehen kein Wort!


In dieser Situation Ruhe zu bewahren und Schritt für Schritt die Situation zu klären, rät das KFZ-Sachverständigen-Büro „KFZ Gutachter NAD“ aus Hamburg.
Wie der KFZ-Sachverständige Dogan Dag erläutert, ist das Verhalten des Geschädigten nach dem Unfall von entscheidender Bedeutung für die spätere Durchsetzung seiner Ansprüche.
Der Sachverständige empfiehlt den Geschädigten folgendes Vorgehen:
Sichern Sie die Unfallstelle, helfen Sie Verletzten und rufen Sie über den Notruf 112 den Rettungsdienst zu Hilfe.
Ist das geschehen, geht es um die Sicherung aller Beweise!
Wichtig ist, alle notwendigen Daten mit dem Unfallgegner auszutauschen: Kennzeichen, Name, Anschrift, Versicherungs-Daten.
Am besten fotografieren Sie die vorhandenen Unterlagen, insbesondere Ausweise, Versicherungspapiere, Fahrzeugkennzeichen, Schäden an den Fahrzeugen. Füllen Sie mit dem Unfallgegner einen „Europäischen Unfallbericht“ aus. Formulare zu Ausdrucken gibt es im Internet. Diese gehören bei jeder Auslandsreise ins Handschuhfach zu den Fahrzeugpapieren.
Das Sachverständigen-Büro „KFZ-Gutachter NAD Hamburg“ rät:
Notieren Sie sich Name, Anschrift und Telefonnummer aller Zeugen! Auch wenn der Unfallgegner alles zugibt – sichern Sie alle Beweise, sonst gibt es später oft ein böses Erwachen! Sind die Zeugen erst einmal weg, finden Sie die Zeugen meist nie wieder!
Ziehen Sie in jedem Falle die Polizei hinzu! In einigen Ländern (z.B. Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn und der Slowakei) müssen Sie von der Polizei sogar Bagatellschäden aufnehmen lassen – ohne Polizeibericht gibt es von der Versicherung kein Geld!
Sofern sich der Unfall in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz ereignete, kann der Unfall in Deutschland reguliert werden. Die Versicherungen aus diesen Ländern müssen alle einen inländischen Regulierungs-Beauftragten haben, der sich in Deutschland um die die Schaden-Regulierung kümmert. Sie können die ausländische Versicherung in diesen Fällen sogar in Deutschland verklagen!
Bei Unfällen in anderen Ländern (z.B. Türkei) geht das leider nicht – dann empfiehlt es sich, einen Anwalt vor Ort im Ausland zu beauftragen.
Welche Entschädigungen geleistet werden, richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Das Rechts des Unfall-Staates weicht häufig vom deutschen Recht ab.
Das KFZ-Sachverständigen-Büro „KFZ-Gutachter NAD Hamburg“ empfiehlt, bei allen Auslands-Unfällen qualifizieren Rat durch einen Verkehrsrechts-Experten einzuholen.
Mit der Erstellung eines Schaden-Gutachtens sollte ein freier und unabhängiger Gutachter beauftragt werden, wenn die ausländische Versicherung gemäß dem Recht des Unfallortes die Sachverständigen-Kosten trägt. Nach deutschem Recht muss die Versicherung des Schädigers die Sachverständigen-Gebühren bezahlen – nach ausländischem Recht nicht immer! Hierüber sollten Sie sich vor Erteilung des Gutachtens-Auftrages beraten lassen.

Egal wo der Unfall passierte, sind folgende Grundregeln zu beachten::

1. nach einem Verkehrsunfall alle Daten aufschreiben, insbesondere Personalien von Zeugen.
2. die Polizei rufen und den Unfall aufnehmen lassen
3. den KFZ-Gutachter selbst auswählen und
4. sich anwaltlich beraten und vertreten lassen.




Pressekontakt:
Dogan Dag
KFZ Gutachter NAD Hamburg - Kfz Sachverständigen Büro
Billwerder Steindamm 26
20537 Hamburg
Telefon +49800 2002085
Telefax 040 284 682 769
E-Mail: E-Mail

Weitere Informationen:
Dogan Dag - KFZ-Sachverständiger (Inhaber)
KFZ Gutachter NAD Hamburg - Kfz Sachverständigen Büro
Telefon +49800 2002085
Telefax 040 284 682 769
eMail: E-Mail

Website: www.kfzgutachterhh.de

Über das KFZ Sachverständigen-Büro „KFZ Gutachter NAD Hamburg - Kfz Sachverständigen Büro Nord Automobile Deutschland“

Das Hamburger Sachverständigen-Büro "KFZ Gutachter NAD Hamburg, Kfz Sachverständigen Büro Nord Automobile Deutschland" erstellt KFZ-Unfall-Gutachten mit dem Schwerpunkt Schadens-Gutachten nach einem Verkehrsunfall.
Gegründet wurde das Sachverständigen-Büro "KFZ Gutachter NAD" von Dogan Dag, einem Fahrzeug-Experten mit langjähriger Erfahrung im Bereich Karosseriebau und KFZ-Instandsetzung.

Einen besonderen Schwerpunkt setzt das Hamburger Unternehmen im Bereich Beratung und Aufklärung. Da vielen Geschädigten die notwendigen Kenntnisse über das richtige Vorgehen nach einem Verkehrsunfall fehlen, werden Rechte und Ansprüche oft nicht vollständig geltend gemacht, was dann zu finanziellen Einbußen führt. Aufgrund dieser Informationslücke hat die Firma "KFZ Gutachter NAD Hamburg" ein Beratungskonzept entwickelt, das sie ihren Kunden kostenlos anbietet.
• Der Geschädigten wird umfassend über seine Rechte und den Gang der Schaden-Regulierung informiert und für das Thema sensibilisiert
• Damit wird der geschädigte Verkehrsteilnehmer vor finanziellen Einbußen bewahrt.
Die Geschädigten sind besser informiert und können Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen an andere Geschädigte weitergeben.

Jeder Geschädigte sollte sein Recht kennen, dass er den Kfz Sachverständigen selbst auswählen und beauftragen darf, wie auch den Anwalt seines Vertrauens. Jeder Geschädigte, sollte weiter wissen, dass die Kosten für Gutachter und Anwalt bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden. Und genau hier setzt das Beratungskonzept von "KFZ Gutachter NAD " aus Hamburg an!

Daher gehört zum Beratungsteam von "KFZ Gutachter NAD" auch ein erfahrener Verkehrsrechts-Experte, der die Geschädigten kostenlos über Ihre Rechte aufklärt und berät.

Informationen zu „Kfz Gutachter NAD Hamburg“, erhalten Betroffene wie auch Interessierte unter der kostenlosen Rufnummer 0800 200 20 85 oder auf www.kfzgutachterhh.de

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