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Bei unverschuldetem Verkehrsunfall – Gutachter selbst wählen

25.11.201615:24 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Bei unverschuldetem Verkehrsunfall – Gutachter selbst wählen
Kfz-Gutachter Hamburg
Kfz-Gutachter Hamburg

(openPR) „Wählen Sie Ihren Gutachter nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall immer selbst aus“, das empfiehlt das Kfz-Sachverständigenbüro "Gutachter NAD" aus Hamburg. Wie der Kfz-Sachverständige Dogan Dag berichtet, herrscht bei den meisten Kunden ein gewisses Misstrauen gegenüber Versicherungen. Dies ist auch der Grund dafür, warum sich Betroffene selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen suchen und sich nicht auf einen Gutachter der Versicherung einlassen sollten.

Man sitzt im Auto und plötzlich kracht es – ein Unfall! Der Schreck ist groß, auch dann, wenn man den Unfall nicht selbst verschuldet hat. Wenn man Glück hat, ist es „nur“ ein Blechschaden. Dennoch muss natürlich genau festgehalten werden, welche Schäden entstanden sind. Jetzt gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht in Panik zu verfallen.

Was viele auch nicht wissen: Als geschädigter Autofahrer in einer solchen Situation ist man nicht verpflichtet, sich zu allererst an die Versicherung des Verursachers zu wenden und deren Gutachter zu akzeptieren. Um den Schaden feststellen zu lassen, darf man sich selber einen unabhängigen Gutachter auswählen.

Da der Anspruch zur Selbstwahl des Gutachters bei vielen Geschädigten nicht geläufig ist, wenden sie sich oft an ihre eigene Versicherung. Das ist zwar nicht falsch, aber es ist auch keine Pflicht.

Ausnahme: Es handelt sich um einen Kaskoschaden, also um einen selbst- bzw. mitverschuldeten Unfall, den man über seine Vollkaskoversicherung regulieren möchte. In solch einem Fall muss der Schaden der eigenen Versicherung natürlich gemeldet werden. Die Einschaltung eines Gutachters ist dann mit der eigenen Versicherung abzustimmen. Die eigene Versicherung trägt die Kosten eines durch den Versicherungsnehmer beauftragten Gutachters in der Regel nicht, sondern schickt kostenlos einen eigenen Gutachter.

Wenn das Fahrzeug für die Schadensregulierung begutachtet werden muss, schicken die Haftpflichtversicherungen dem Geschädigten gern einen eigenen Gutachter. Spätestens in diesem Moment kommen bei vielen Geschädigten Zweifel auf: Arbeitet der Gutachter im Interesse der Versicherung oder ist er unabhängig? Aus diesem Grund ist es gut, dass dem Geschädigten das Recht gegeben ist, selbst einen Gutachter zu beauftragen, dessen Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden müssen.

Sollte die Versicherung Zweifel an dem erstellten Gutachten haben, hat sie selbstverständlich ebenfalls das Recht, das Gutachten prüfen zu lassen. Von diesem Recht machen die Versicherer in der Regel auch Gebrauch, allerdings tragen die Versicherer auch die Kosten dafür. Der Geschädigte hat in der Regel hier nichts zu befürchten, es sei denn, dass er seinem Sachverständigen zum Unfallhergang und/oder zu dem Schaden an seinem Fahrzeug unrichtige Angaben gemacht hat, z.B. einen Altschaden verschwiegen hat.

Hat der Unfallverursacher jedoch seine Schuld eingestanden und wurde zudem der Unfall von der Polizei aufgenommen, kann dem ehrlichen Geschädigten in der Regel nichts passieren.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass jeder Sachverständige verpflichtet ist, sein Gutachten objektiv und unparteiisch zu erstellen – dies gilt für alle Sachverständigen bzw. Gutachter, somit auch für die Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Der Autofahrer, der unverschuldet in den Unfall geraten ist, kann aber wohl nur auf eine Art und Weise ruhig und gelassen bleiben – einfach den Gutachter selbst wählen!

Auf eines sollte der Geschädigte auf jeden Fall noch achten: Es darf sich bei dem Schadensumfang nicht um einen sogenannten Bagatellschaden handeln. Schäden bis ca. 900 Euro können als Bagatellschaden eingestuft werden, dies ist abhängig von der Fahrzeugart. Bei Bagatellschäden darf der Geschädigte in der Regel keinen Gutachter beauftragen, weil die Gutachterkosten im Verhältnis zum Schaden zu hoch sind. Die Haftpflichtversicherer berufen sich dann oft darauf, dass der Geschädigte gegen seine Schadenminderungspflicht verstoßen hat und zahlen die Gutachterkosten nicht.

Um dies zu vermeiden, prüfen die unabhängigen Sachverständigen in der Regel vor Erstellung eines Gutachtens, ob ein Bagatellschaden vorliegt. Kommt der Sachverständige zum Ergebnis, dass ein Bagatellschaden gegeben ist, kann der Sachverständige den Geschädigten entsprechend beraten und sogar von der Erstellung eines Gutachtens abraten.

So zum Beispiel auch das Sachverständigenbüro "Gutachter NAD aus Hamburg". Eine solche Bagatellschadensprüfung erhalten Autofahrer bei "Gutachter NAD" kostenlos und können somit die Gefahr der Einstufung als Bagatellschaden vermeiden.

Wo finden Autofahrer einen geeigneten Gutachter?

Hier bietet das Internet eine breite Auswahl. Jedoch sollten Betroffene dabei auch auf die Qualifikation des Sachverständigen achten, da der Beruf des Sachverständigen nicht gesetzlich geschützt ist.

Ist der Sachverständige durch einen Berufsverband geprüft und zertifiziert, können Betroffene in der Regel auf die fachliche Kompetenz des Sachverständigen vertrauen.

3 Tipps nach einem unverschuldeten Unfall

Zusammenfassend ist einem Geschädigten, der keine Schuld an dem Unfall trägt, Folgendes anzuraten. Man sollte

1. nach einem Verkehrsunfall immer die Polizei rufen und den Unfall aufnehmen lassen;
2. den Kfz-Gutachter selbst auswählen und
3. sich von einem Anwalt seines Vertrauens beraten lassen.

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