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Gutachter NAD Hamburg

Gutachter NAD Hamburg

Pressekontakt: Hüsamettin Dincbas Sachverständigenbüro Gutachter NAD Hamburg Telefon 040 284 682 760 Telefax 040 284 682 769 E-Mail: h.dincbas@kfzgutachterhh.de Weitere Informationen: Dogan Dag - Kfz-Sachverständiger (Inhaber) Sachverständigenbüro Gutachter NAD Hamburg Telefon 040 284 682 760 Telefax 040 284 682 769 eMail: hamburg@kfzgutachterhh.de www.kfzgutachterhh.de

Über das Unternehmen

Über das Sachverständigenbüro „Gutachter NAD - Nord Automobile Deutschland

Das Hamburger Sachverständigenbüro "Gutachter NAD, Nord Automobile Deutschland" erstellt Kfz-Gutachten mit dem Schwerpunkt Schadensgutachten, welche fälschlich auch als Unfallgutachten bezeichnet werden. Gegründet wurde das Sachverständigenbüro "Gutachter NAD" von Dogan Dag, einem Fahrzeugexperten mit langjähriger Erfahrung im Bereich Karosseriebau und Kfz-Instandsetzung.

Einen weiteren Schwerpunkt setzt das Hamburger Unternehmen im Bereich Beratung und Aufklärung. Aufgrund der fehlenden Kenntnisse bei vielen Betroffenen in Bezug auf das Prozedere sowie die Möglichkeiten nach einem Verkehrsunfall, können Rechte und Ansprüche vernachlässigt werden, was mit finanziellen Einbußen verbunden sein kann. Verständlicherweise kann man dieses Wissen auch bei keinem der Verkehrsteilnehmer voraussetzen. Aufgrund dieser Informationslücke hat die Firma "Gutachter NAD" ein Beratungskonzept entwickelt, das sie ihren Kunden kostenlos anbietet. Ein gewisser Eigennutz steckt selbstverständlich auch hinter diesem Konzept, wie das junge Team der Firma offen zugibt. Die Aufklärung der Verkehrsteilnehmer nutzt nicht nur dem Hamburger Unternehmen, sondern auch der unabhängigen Sachverständigenbranche allgemein. Das Beratungskonzept zielt somit auf Synergien ab:

• Die Aufklärung der Verkehrsteilnehmer soll informieren und für das Thema sensibilisieren
• Das Resultat der Aufklärung soll ein Anstieg der Auftragsvergaben an unabhängige, geprüfte und verbandsanerkannte Sachverständige bewirken, welche wiederum im Rahmen ihrer unparteiischen Arbeit unabhängig beraten sollen.
• Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass geschädigte Verkehrsteilnehmer vor finanziellen Einbußen bewahrt werden, besser informiert sind und diesen Wissensvorsprung auch an andere weitergeben können.

Jeder Geschädigte sollte sein Recht kennen, das er den Gutachter selbst auswählen und beauftragen darf, wie auch den Anwalt seines Vertrauens. Jeder Geschädigte, sollte weiter wissen, das die Kosten für Gutachter und Anwalt bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden. Und genau hier setzt das Beratungskonzept von "Gutachter NAD" aus Hamburg an!

Da die Beratungs- und Aufklärungsarbeit nicht mit den Unparteilichkeitsverpflichtungen eines Sachverständigen kollidieren darf, gehört zum Beratungsteam von "Gutachter NAD" auch ein erfahrener Verkehrsrechtsexperte, der die Beratung in Kooperation mit "Gutachter NAD" kostenlos durchführt.

Übrigens: Ein Sachverständiger ist genau das gleiche wie ein Gutachter – es gibt eine Qualifikationsunterschiede oder Ähnliches – Sachverständiger ist die korrekte Berufbezeichnung, Gutachter die umgangssprachliche.

Informationen zu „Gutachter NAD“, erhalten Betroffene wie auch Interessierte unter der kostenlosen Rufnummer 0800 200 20 85 oder auf www.kfzgutachterhh.de

Aktuelle Pressemitteilungen von Gutachter NAD Hamburg
Bild: Bei unverschuldetem Verkehrsunfall – Gutachter selbst wählen
Gutachter NAD Hamburg

Bei unverschuldetem Verkehrsunfall – Gutachter selbst wählen

„Wählen Sie Ihren Gutachter nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall immer selbst aus“, das empfiehlt das Kfz-Sachverständigenbüro "Gutachter NAD" aus Hamburg. Wie der Kfz-Sachverständige Dogan Dag berichtet, herrscht bei den meisten Kunden ein gewisses Misstrauen gegenüber Versicherungen. Dies ist auch der Grund dafür, warum sich Betroffene selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen suchen und sich nicht auf einen Gutachter der Versicherung einlassen sollten. Man sitzt im Auto und plötzlich kracht es – ein Unfall! Der Schreck ist groß…
25.11.2016
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