(openPR) - Autounfall was tun?
- Was tun als Geschäfigter?
- Portal www.Verkehrsunfall-Deutschland.de hilft
Stuttgart,den 13.12.2016. Seit dem 11.12.2016 ist das Portal www.Verkehrsunfall-Deutschland.de deutschlandweit aktiv.
Ziel: Vertretung der Kfz-Unfallgeschädigten deutschlandweit
Das Portal empfiehlt bei Unfällen folgendes:
1. Sicherung des Unfallortes nach einem Autounfall
Auch bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie schnell handeln.
Zunächst sichern Sie die Unfallstelle ab. Danach sollten Sie nach Möglichkeit, so schnell wie möglich Fotos von der Unfallendstellung der Fahrzeuge und dem Kennzeichen des gegnerischen Kfz machen (insbesondere wenn der Gegner sich nicht kooperativ zeigt). Versuchen Sie die Kontaktdaten der Zeugen aufzunehmen (Name, Adresse und Telefonnummer).
2. Verständigung der Polizei
Wenn der Sachschaden erheblich ist, der Unfallgegner die Pflichtangaben verweigert oder am Unfallort über die Schuld gestritten wird, sollten Sie die Polizei verständigen. Grundsätzlich können Sie aber immer die Polizei kontaktieren. Derjenige, der den Unfall zu verschulden hat, muss das Verwarnungsgeld bezahlen.
3. Daten des Gegners
Sie sollten das Kfz-Kennzeichen, die Kfz-Versicherung und den Namen und die Anschrift des Unfallgegeners sich notieren oder geben lassen.
4. Einschaltung eines Rechtsanwaltes
Wenn Sie den Unfall nicht zu verschulden haben, sollten Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt einschalten, denn die Kosten des Anwalts muss die gegnerische Kfz-Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall zu 100% übernehmen.
Ihr Autounfall wird bei Verkehrsunfall-Deutschland.de von einem Rechtsanwalt geprüft, der die gegnerische Kfz-Versicherung anschreibt. Dabei tragen Sie dann kein Kostenrisiko, wenn der Unfall vom Gegner verursacht wurde, da die Kfz- Versicherung die Anwaltskosten übernehmen muss (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.01.2006 - VI ZR 43/05). Anwaltskosten sind Teil des Unfallschadens. Auch wenn der Fall eindeutig ist, empfiehlt Verkehrsunfall-Deutschland.de die Einschaltung eines Rechtsanwalts, denn ohne einen Anwalt lassen sich die Versicherungen viel Zeit mit der Abwicklung und der Auszahlung der Schadensersatzansprüche.
5. Gutachter
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie auch das Recht auf einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. Das ist Ihr gutes Recht, welches Sie ohne Ausnahme immer wahrnehmen sollten (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03).
Rechtsanwalt Erkan Özdemir, Inhaber der Kanzlei Özdemir und Gründer des Projekts Verkehrsunfall-Deutschland.de:
"Schnelle und optimale Bearbeitung mit Maximum an Schadensersatz. Das wollrn wir."










