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Dosenpfand-Mogeleien häufen sich: Handel und Getränkeindustrie in der Kritik wegen Nichtauszahlung von Pfandbeträgen – Umwelthilfe droht mit Klagen

02.11.200610:23 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Berlin – Nach Angaben der Deutsche Umwelthilfe (DUH) http://www.duh.de gebe es im Handel und der Einweggetränkeindustrie systematische Versuche zur Umgehung der Rückerstattungspflicht beim sogenannten Dosenpfand: „Diese Machenschaften sind zwischenzeitlich so ausgeufert, dass die Umwelthilfe besonders spektakuläre Fälle unter Nennung der Betroffenen veröffentlichen und auf dem Rechtswege verfolgen wird. Zudem fordert die DUH von Bund und Ländern, im Rahmen der aktuellen fünften Novelle der Verpackungsverordnung entsprechende Regelungen zum Schutz der Verbraucher mit aufzunehmen“, teilte der Verband mit.



Ein besonders dreister Versuch der Nichtauszahlung von Einweg-Pfandbeträgen stelle nach DUH-Untersuchungen der Verkauf von Radeberger-Bierflaschen (SixPacks) in den Penny-Märkten dar. „Auf den ersten Blick sind diese Flaschen ordnungsgemäß auf dem Rücketikett und der Umverpackung als Einwegflaschen gekennzeichnet und werden mit jeweils 25 Cent bepfandet, wobei der Pfandbetrag auf diesen Flaschen nicht sichtbar ist. Da Radeberger dieses offensichtlich nur bei PENNY angebotene Einwegbier in eine braune 0,5 Liter Glasflasche abfüllt, die identisch zur 0,5 Liter-NRW-Mehrwegflasche zu sein scheint, wird diese von vielen Rücknahmeautomaten als ‚Mehrwegflasche’ erkannt und es wird nur der ermäßigte Mehrweg-Pfandbetrag von 8 Cent ausgezahlt. Viele Verbraucher geben offensichtlich zudem diese typische Mehrwegflasche wie gewohnt in einem Getränkekasten zurück. Auch hier wird sie wegen ihrer Form als ‚Mehrweg’ erkannt und es wird nur der Mehrweg-Pfandsatz von 8 Cent ausgezahlt. Pfandschlupf pro Flasche: 17 Cent“, so die Feststellung der Umwelthilfe.

Durch massive Verbraucherproteste auf diese Praktiken aufmerksam geworden, fordere die Umwelthilfe von Radeberger einen sofortigen Stopp dieser Praxis und die Abführung des so erzielten Pfandschlupfes für ein Verbraucherschutzprojekt. Andernfalls erwägt die DUH eine Klage zur Gewinnabschöpfung. „Die PENNY-Handelsgruppe soll zudem Stellung zu der Frage beziehen, ob es zutrifft, dass dieser Pfandschlupf ganz oder teilweise von Radeberger an Penny etwa. als ‚Werbekostenbeitrag’ zu zahlen ist. Einwegflaschen anderer Brauereien haben bisher eine andere Form und sind leichter“, führt die Umwelthilfe aus. Weit verbreitet sei auch die Praxis, verbeulte oder leicht beschädigte Einwegflaschen nicht mehr zurückzunehmen und den Pfandbetrag nicht auszuzahlen. „Solange die Einwegverpackung nicht erkennbar zum Beispiel durch einen Automaten entwertet ist, besteht der Pfanderstattungsanspruch fort", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Verweigerung der Rücknahme durch einen Automaten sei kein Grund, eine Leerverpackung nicht anzunehmen. In diesem Fall könne der Verbraucher darauf bestehen, dass diese Verpackungen manuell geprüft und zurückgenommen werden.

Nach Ansicht der DUH müsse zudem die Beschriftung der bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen kurzfristig verändert werden. Es fehle in fast allen Fällen jeglicher Hinweis auf den Pfandwert von 0,25 Euro. Somit übersehen viele Verbraucher die pfandhaltige Leerverpackung. Nachdem große Teile der Getränkeindustrie und des Handels auf diese Weise den Verbraucher nicht korrekt informieren würden, fordert die DUH Bund und Länder dazu auf, im Rahmen der aktuellen Novelle der Verpackungsverordnung verbindlich vorzuschreiben, dass bepfandete Einwegverpackungen den Hinweis "Einwegpfand 0,25 EUR" tragen müssten.

Eine weitere Verstoß-Variante sei der Import pfandpflichtiger Getränke, die dann aber ohne Pfand verkauft werden oder bei denen der Pfandbetrag nur bei gleichzeitiger Vorlage des Kassenbons erstattet werde. „Bisher gibt die Verpackungsverordnung nichts her, gegen ungekennzeichnete pfandpflichtige Verpackungen vorzugehen. Ein offensichtlicher Verstoß wird damit erst dann angreifbar, wenn die Verpackung zurückgegeben wird. Das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten derer, die den gesetzlichen Vorgaben folgen. Die Novelle in der vorliegenden Form löst das Kennzeichnungsproblem höchstens zu Hälfte, wie der Fall Radeberger zeigt. Es ist Zeit, diese Scheibchen-Taktik bei der Dosenpfand-Umsetzung endlich zu beenden und klare und vollziehbare Regelungen auf den Weg zu bringen!", fordert Resch.

Medienbüro.sohn
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