(openPR) Das BAG hat zum Ortszuschlag nach BAT-KF für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer diakonischen Einrichtung der evangelischen Kirche unter dem 26.10.06 Stellung bezogen:
„Der Kläger ist bei der Beklagten, einer Einrichtung, die zum Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland gehört, als Krankenpflegerhelfer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden kraft vertraglicher Bezugnahme die jeweiligen Regelungen des BAT-KF Anwendung. Die Beklagte zahlt dem Kläger, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, neben der Grundvergütung lediglich den Ortszuschlag der Stufe 1. Der Kläger hat die Auffassung vertreten, er habe wie ein verheirateter Angestellter Anspruch auf den höheren Ortszuschlag der Stufe 2. Seine darauf gerichtete Zahlungsklage haben die Vorinstanzen abgewiesen. Die Revision des Klägers vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte Erfolg und führte zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht.“
Quelle: Pressemitteilung des BAG Nr. 65/06 >>> zur vollständigen Mitteilung unter
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2006&nr=11335&pos=0&anz=65














