openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Pressemitteilung zum Rechtsstreit ‚Käse-Alternative‘ - Alternative darf vorerst Alternative bleiben

Bild: Pressemitteilung zum Rechtsstreit ‚Käse-Alternative‘ - Alternative darf vorerst Alternative bleiben

(openPR) Der seit Mai 2018 andauernde Rechtsstreit zur Lebensmittelkennzeichnung ‚Käse-Alternative‘ scheint beendet zu sein. – Der Senat des Oberlandesgerichts Celle hat einen Hinweisbeschluss erlassen, wonach das Gericht die Absicht hat, die seitens der Wettbewerbszentrale e.V. eingelegte Berufung abzuweisen. Damit dürfen die Happy Cheeze Produkte – vorerst - weiterhin mit der Bezeichnung ‚Käse-Alternative‘ gekennzeichnet werden.



Cuxhaven, 20.08.2019 – Seit über einem Jahr dauert der Rechtsstreit zur Lebensmittelkennzeichnung ‚Käse-Alternative‘ zwischen der Wettbewerbszentrale e.V und dem Start-Up-Unternehmen Happy Cheeze GmbH schon an. Nachdem die Happy Cheeze GmbH das Verfahren im April 2019 mit Hilfe ihrer Rechtsanwälte, der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Partnerschaft mbB, in erster Instanz gewonnen hat, wurde im Mai 2019 von der Wettbewerbszentrale e.V. vor dem Oberlandesgericht Celle, Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Gericht hat nun einen Hinweisbeschluss erlassen, wonach dort die Auffassung vertreten wird, dass das erstinstanzliche Urteil des LG Stade, mit dem die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen wurde, nicht zu beanstanden sei.

Dieser Klage war außergerichtlich bereits ein Rechtsstreit vorausgegangen, aufgrund dessen die Happy Cheeze GmbH ihre Produktmarke von „Happy Cheeze“ in „Happy Cashew“ umbenannt hatte. Die vorgebrachte Argumentation der Gegenseite, dass die Bezeichnung ‚Käse-Alternative‘ ebenfalls irreführend für Verbraucher sei, war für die Beklagten jedoch nicht nachvollziehbar. Dies resultierte in dem hier beschriebenen Rechtsstreit, der sich nun fast 1,5 Jahre hinzog. Das zähe, und für das junge Start-Up Unternehmen aus Cuxhaven kostenintensive Verfahren scheint jetzt aber ein Ende gefunden zu haben, nachdem der Senat dem erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichts zugestimmt hat.

In der Klageschrift der Wettbewerbszentrale e.V. wird u.a. damit argumentiert, dass (gemäß Art. 78 Abs. 1 lit. c, Abs. 2 i.V.m. Anhang VII Teil III Nr. 2 VO (EU) 1308/2013) „Milcherzeugnisse" ausschließlich aus Milch - d.h. dem durch ein­ oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug - gewonnene Erzeugnisse, bestehen dürfen. Das bedeutet, dass pflanzliche Erzeugnisse nicht durch Kennzeichnungen wie ‚Milch‘, ‚Käse‘ oder ‚Butter‘ beschrieben werden dürfen. Die Bezeichnung ‚Käse-Alternative‘ beschreibt jedoch, nach Meinung der Happy Cheeze GmbH, ganz klar eine ‚Alternative zu Milcherzeugnissen‘ und eben nicht ‚pflanzliche Milcherzeugnisse‘ selbst.

Der Senat teilt diese Auffassung und folgt damit in seinem Hinweisbeschluss dem bereits erstinstanzlich vom Landesgericht Stade gefällten Urteil, das den Argumenten der Beklagten im Mai 2019 vollumfänglich zugestimmt hat. Der Senat begründet seine Entscheidung u.a. damit, dass der Begriff ‚Käse-Alternative‘ die Produkte nicht als ‚Käse‘ beschreibt. Sie werden zwar in eine Beziehung zu dem Milchprodukt Käse gesetzt, durch den Zusatz des Wortes ‚Alternative‘ wird allerdings hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es sich eben NICHT um Käse, sondern um eine Alternative dazu handelt. Dies ist der ausschlaggebende Punkt, der die Kennzeichnung von anderen, möglicherweise verbraucherirreführenden Begriffen wie ‚Pflanzenkäse‘, ‚Sojamilch‘ oder ‚Tofubutter‘ unterscheidet. Bei derartigen Wortkombinationen ist auch nach Auffassung des Senats eine Irreführung nicht auszuschließen, da sie dem Verbraucher suggerieren könnten, es handle sich um ein Produkt, das (zumindest zum Teil) aus tierischen Milcherzeugnissen bestehe. Bei der Kennzeichnung ‚Käse-Alternative‘ dagegen, geht für den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher keine vergleichbare lrreführungsgefahr aus, so die Auffassung des Gerichts.

Das Oberlandesgericht hat damit auch der Forderung der Wettbewerbszentrale e.V. eine klare Absage erteilt, dass die Hersteller neuartiger pflanzlicher Lebensmittel, die als Alternativen zu Milchprodukten entwickelt wurden, eigene Fantasiebezeichnungen geben sollten. Mit der Begründung, dass die Verbraucher dann keine Orientierung erhalten, um was für ein Lebensmittel es sich handelt, oder wie es schmecken und verwendet werden kann. Das aber verlangt der Gesetzgeber in der Lebensmittelinformationsverordnung ausdrücklich. Der Verbraucher soll erkennen können, was für ein Lebensmittel er kauft. Bei der Bezeichnung Käse-Alternative ist das eindeutig der Fall.

Der aktuelle Hinweisbeschluss des Senats ist ein großer Erfolg für die Happy Cheeze GmbH und ihre Rechtsanwälte der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Partnerschaft mbB. Die Gegenseite hat nun zwei Wochen Zeit, um auf die Empfehlung des OLG Celle, die eingelegte Berufung zur Kostenreduzierung zurückzunehmen, zu reagieren. Geschieht dies nicht, hat die Wettbewerbszentrale mit einer weiteren abweisenden Entscheidung zu rechnen, gegen die sie dann gegebenenfalls noch Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof einlegen kann. Die Happy Cheeze GmbH ist jedoch recht positiv gestimmt und hofft, dass sich das Thema hiermit erledigt hat. Damit darf das Unternehmen ihre veganen Cashew-Produkte auch weiterhin mit dem Wortlaut ‚Käse/Milch-Alternative‘ kennzeichnen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1057979
 385

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Pressemitteilung zum Rechtsstreit ‚Käse-Alternative‘ - Alternative darf vorerst Alternative bleiben“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Happy Cheeze GmbH

Happy Cheeze GmbH - Camembert-Alternative aus Cashewkernen zum weltbesten Milchersatzprodukt 2019 gekürt
Happy Cheeze GmbH - Camembert-Alternative aus Cashewkernen zum weltbesten Milchersatzprodukt 2019 gekürt
Die Firma Happy Cheeze GmbH aus Cuxhaven gewinnt mit dem Produkt „Happy White“ Typ Camembert den ersten Platz bei den World Dairy Innovation Awards 2019 in der Kategorie „Beste Milchproduktalternative“. Anläßlich der 13ten World Dairy Innovation Awards, die Verbände der globalen Milchwirtschaft ausloben, werden üblicherweise ausschließlich Produkte tierischer Herkunft prämiert. Die Jury bewertete 167 Beiträge aus über 19 Ländern in 22 Kategorien. Die World Dairy Innovation Awards zeichnen in der Regel die besten Entwicklungen der Milchwirtsc…
Bild: ‚Happy White‘ wird zum besten veganen Produkt 2019 ernannt!Bild: ‚Happy White‘ wird zum besten veganen Produkt 2019 ernannt!
‚Happy White‘ wird zum besten veganen Produkt 2019 ernannt!
London, 8. April 2019 – Auf einer der größten Messe für Natur- und Bio-Produkte in Europa wurde die Camembert-Alternative ‚Happy White‘ zum besten veganen Produkt des Jahres ernannt! Die ‚Natural & Organic Products Europe’ ist einer der größten Fachmessen für Natur- und Bioprodukte im europäischen Raum. Von Lebensmitteln, über Getränke, bis hin zur Kosmetik und Körperpflege... alles was in der internationalen Bio-Szene Rang und Namen hat, ist hier vertreten. Neben unzähligen Ausstellern, Veranstaltungen und Vorträgen werden u.a. auch die bes…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Bio-Eistee ohne Zucker jetzt in MünchenBild: Bio-Eistee ohne Zucker jetzt in München
Bio-Eistee ohne Zucker jetzt in München
… keine Kalorien. Ein perfekter Durstlöscher, natürlich, authentisch im Geschmack und mit eingebauter Süße-Revolution. Denn die Mensch & Natur hat in einem 9jährigen Rechtsstreit durchgesetzt, diese Stevia-Pflanzen weiter in ihren Teeaufgüssen verwendet zu dürfen. Dieser Tee mit Stevia ist das einzige geprüfte Lebensmittel mit Stevia in Deutschland. …
Bild: Rechtsstreit um die WORLD Palette - WORLD Palette behauptet ihren Platz am MarktBild: Rechtsstreit um die WORLD Palette - WORLD Palette behauptet ihren Platz am Markt
Rechtsstreit um die WORLD Palette - WORLD Palette behauptet ihren Platz am Markt
Die WORLD Palette der Falkenhahn AG findet auch in diesen Tagen wieder großes Interesse in der Fachpresse. Grund dafür ist der aktuelle Rechtsstreit zwischen der EPAL und der Falkenhahn AG und die Unterlassungs- und Löschungsklage bzgl. der Marke WORLD. Doch die WORLD Palette behauptet ihren Platz am Markt auch weiterhin. Seit nunmehr einem Jahr bereichert …
Kooperation der Firma isomorph mit der Freien Universität Berlin, Fachbereich Physik
Kooperation der Firma isomorph mit der Freien Universität Berlin, Fachbereich Physik
… Praxisfelder" an der Freien Universität Berlin, Fachbereich Physik, Hörsaal B 0.1.01, Arnimallee 14, Berlin, statt. Shortlink zu dieser Pressemitteilung:http://shortpr.com/wkem3s Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:http://www.themenportal.de/alternative-energien/kooperation-der-firma-isomorph-mit-der-freien-universitaet-berlin-fachbereich-physik-16673
NORDSEE ist "Die Alternative."
NORDSEE ist "Die Alternative."
… und Einkaufszentren ebenfalls geplant. Shortlink zu dieser Pressemitteilung:http://shortpr.com/g178eg (http://shortpr.com/g178eg" title="http://shortpr.com/g178eg) Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:http://www.themenportal.de/gastronomie/nordsee-ist-die-alternative-97690 (http://www.themenportal.de/gastronomie/nordsee-ist-die-alternative-97690" …
Bild: Schweigen im Vorstand: Unsichtbare Eskalation und wie Mediation neue Wege der Konfliktlösung eröffnetBild: Schweigen im Vorstand: Unsichtbare Eskalation und wie Mediation neue Wege der Konfliktlösung eröffnet
Schweigen im Vorstand: Unsichtbare Eskalation und wie Mediation neue Wege der Konfliktlösung eröffnet
… im Umgang mit Machtasymmetrien und Konfliktlösungsstrategien zu schulen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://executive-mediation.pro/ Hinweis für die Redaktion: Diese Pressemitteilung beruht auf Erkenntnissen aus Rechtsprechung, ökonomischer Unternehmensforschung und Praxis im Bereich Executive Mediation. Gerne steht Dr. Frenzel für Hintergrundgespräche …
Bild: Happy Cheeze GmbH wird wegen „Käse-Alternative“ auf Unterlassung verklagtBild: Happy Cheeze GmbH wird wegen „Käse-Alternative“ auf Unterlassung verklagt
Happy Cheeze GmbH wird wegen „Käse-Alternative“ auf Unterlassung verklagt
… wird von der Wettbewerbszentrale e.V. auf Unterlassung verklagt, weil sie ihre Produkte mit dem Zusatz „Käse-Alternative“ bewirbt. Dieser Klage war außergerichtlich bereits der Rechtsstreit vorausgegangen, aufgrund dessen die Happy Cheeze GmbH ihre Produkte von „Happy Cheeze“ in „Happy Cashew“ umbenannt hat. Bereits in diesem Rechtsstreit hatte die Happy …
Bild: Konfliktlösung im Unternehmen mit Wirtschafts-Mediation spart Zeit, Geld und NervenBild: Konfliktlösung im Unternehmen mit Wirtschafts-Mediation spart Zeit, Geld und Nerven
Konfliktlösung im Unternehmen mit Wirtschafts-Mediation spart Zeit, Geld und Nerven
… Konflikte im wirtschaftlichen Bereich werden dabei ohne Rechtsmittel zeitnah und kostengünstig gelöst. Ziel und Chance einer Mediation ist es, Eskalationen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, dem Unternehmen damit Kosten und Zeit zu sparen und Konflikte einvernehmlich beizulegen. Mit Mediationskompetenzen lassen sich auch Konflikte zwischen Mitarbeitern …
Bild: Happy Cheeze GmbH gewinnt Rechtstreit zur Lebensmittelkennzeichnung „Käse-Alternative“ in erster InstanzBild: Happy Cheeze GmbH gewinnt Rechtstreit zur Lebensmittelkennzeichnung „Käse-Alternative“ in erster Instanz
Happy Cheeze GmbH gewinnt Rechtstreit zur Lebensmittelkennzeichnung „Käse-Alternative“ in erster Instanz
… Produkte von ‚Happy Cheeze‘ zu ‚Happy Cashew‘ umbenennen - basierend auf der Begründung, dass sich das Wort ‚Cheeze‘ auf herkömmlichen, tierischen Käse bezieht. Im aktuellen Rechtsstreit wird das Bewerben der Produkte mit dem Begriff „Käse-Alternative“ angegriffen. Die Wettbewerbszentrale verweist dabei auf ein Urteil des EuGHs, laut dem der Begriff …
LinearSpiegel auf der Fachmesse für Sanitär/Heizung/Klima/erneuerbare Energien, IFH/Intherm
LinearSpiegel auf der Fachmesse für Sanitär/Heizung/Klima/erneuerbare Energien, IFH/Intherm
… 7, am Stand 7.507. Shortlink zu dieser Pressemitteilung:http://shortpr.com/cwkxos (http://shortpr.com/cwkxos" title="http://shortpr.com/cwkxos) Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:http://www.themenportal.de/alternative-energien/linearspiegel-auf-der-fachmesse-fuer-sanitaer-heizung-klima-erneuerbare-energien-ifh-intherm-77796 (http://www.themenportal.de/alternative-energien/linearspiegel-auf-der-fachmesse-fuer-sanitaer-heizung-klima-erneuerbare-en
Bild: FaceTalk® Messenger ab sofort im App Store erhältlichBild: FaceTalk® Messenger ab sofort im App Store erhältlich
FaceTalk® Messenger ab sofort im App Store erhältlich
… liefern. Die FaceTalk AG als Lizenznehmer der Goober Networks, Inc. übernimmt die Nutzung des Warenzeichens FaceTalk ®. Dieses hatte Goober Networks, Inc. in einem mehrjährigen Rechtsstreit gegen die facebook Inc. erstritten. Die zuverlässige Technologie der Goober Networks, Inc. wurde bereits in der Vergangenheit von bekannten Diensten wie ICQ und Viber …
Sie lesen gerade: Pressemitteilung zum Rechtsstreit ‚Käse-Alternative‘ - Alternative darf vorerst Alternative bleiben