Luftrettungsstation Leipzig: ADAC geht in Berufung
(openPR) 29.01.2003 - Das Präsidium des ADAC hat beschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig zur Vergabe der dortigen Luftrettungsstation Zulassung zur Berufung zu beantragen. Der ADAC äußert damit tiefgreifende Bedenken, ob das Vergabeverfahren ordnungsgemäß und rechtmäßig verlaufen ist. Der Automobil-Club erwartet sich durch eine Berufungsver-handlung weitere Aufklärung der Hintergründe zum Ablauf des Verwaltungsverfahrens in Sachsen.
Bei seiner Entscheidung zum Einspruch des ADAC gegen das Verfahren des sächsischen Innenministeriums hat das Verwaltungsgericht in der ersten Instanz nach Ansicht des ADAC unter anderem nicht berücksichtigt, dass die Verwaltungsakte offensichtlich unvollständig war.
Der ADAC im Internet: www.adac.de
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