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BSVV: Wie mit ständigen Unwahrheiten die Politik zur Änderung eines Gesetzes missbraucht werden soll – zur Sicherung von Renditeinteressen und zur Abwehr hoher Regressansprüche

26.10.200613:33 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) (Berlin, 26. Oktober 2006) Der Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen e.V. (BSVV) stellt mit Befremden fest, dass der marktbeherrschende Verpackungsentsorger DSD auch gegenüber dem Fachpublikum auf der Entsorga-Messe unverändert an seiner Strategie der systematischen Irreführung festhält. Gebetsmühlenhaft wird die Falschbehauptung wiederholt, dass die haushaltsnahe Sammlung von Verpackungsabfällen u.a. durch die Selbstentsorger gefährdet sei. Nach wie vor erbringt DSD hierfür keine belegbaren Daten. Dagegen berichten Insider von Umsatzrenditen des Ex-Monopolisten von ca. 15 Prozent. Da dieses lukrative Geschäft längst in der Brache bekannt ist, bemühen sich immer mehr Unternehmen, ebenfalls als duales System zugelassen zu werden. So viel Aufbruchstimmung steht im eklatanten Widerspruch zu der durchsichtigen Behauptung vom angeb-lich drohenden Ende der haushaltsnahen Erfassung.



DSD und andere interessierte Kreise fordern vom Verordnungsgeber massiv und ganz unverhohlen, den bisher einzig preiswirksamen Wettbewerb durch die Selbstentsorger gänzlich zu unterbinden. Deshalb soll für alle Hersteller und Handelsunternehmen ein Anschlusszwang an duale Systeme gesetzlich vorgeschrieben werden. Da alle dualen Systeme die gelbe Tonne des Ex-Monopolisten dabei mitnutzen müssen, wird es sehr schnell zu einem Oligopol der dualen Systeme kommen. Die preistreibenden Auswirkungen von Oligopolen kennt jeder Verbraucher vom Pseudowettbewerb im Strom- und Benzinsektor.

Ein zentraler Kern bei der Einführung der VerpackV vor 15 Jahren war, dass Unternehmen für die von ihnen vertriebenen Verpackungen selbst die Produktverantwortung übernehmen. Nachdem immer mehr Unternehmen dies auch verantwortungsvoll erledigen, stört dies die hohen Renditeer-wartungen des amerikanischen Finanzinvestors, der zwischenzeitlich in einer nebulösen Aktion DSD übernommen hat und bald gewinnbringend weiterveräußern will.

Auch sieht DSD vermutlich die Gefahr von Regressansprüchen aus dem Bereich der Hotels, Gast-stätten, Kantinen, Krankenhäuser, Altersheime etc., die für DSD immer mehr zum unkalkulierbaren Risiko werden. Von Anfang an hat DSD von den im Verpackungsdeutsch als so genannte ver-gleichbare Anfallstellen bezeichneten Großverbrauchern die Lizenzgebühren kassiert. Gleichzeitig hat DSD bei einer erheblichen Zahl dieser Großverbraucher die Verpackungsabfälle nicht, wie von der VerpackV vorgeschrieben, unentgeltlich übernommen. U.a. mit diesem klaren Verstoß gegen die VerpackV konnte sich DSD als Monopolist über die Jahre hinweg bereichern, so dass sich bis zur Übernahme durch den Finanzinvestor über 800 Millionen Euro an liquiden Mittel in der Kasse angesammelt haben. Den Schaden haben die vielen Hotels, Gaststätten, Kantinen, Krankenhäuser, Altersheime etc. Denn sie haben jahrelang für die Entsorgung ihrer Verpackungen doppelt bezahlt: für die DSD-Lizenzgebühren im Einkaufspreis und für den Entsorger, der die Verpackungen abgeholt und verwertet hat. Deshalb drohen DSD aus diesem Bereich hohe Schadenersatzansprüche.

Mit dem als „klare Trennung von Selbstentsorgern und dualen Systemen“ verkauften Modell will sich DSD nun per Verpackungs-Novelle aller Entsorgungspflichten bei den Großverbrauchern und gleichzeitig vom preiswirksamen Wettbewerb durch Selbstentsorger entledigen. Es ist beispiellos, wie mit systematischer Verbreitung von Unwahrheiten die Politik zur Sicherung von Renditeinteressen und zur Abwehr hoher Regressansprüche missbraucht werden soll.

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