(openPR) Die Kanzlei Thomas Schmidt aus Brandenburg vertritt seit Beginn des VW Skandals Dieseel-Geschädigte mit unterschiedlichen PKW-Marken des VW-Konzerns. Hinsichtlich der Freizeit Multivans von VW teilt Schmidt mit:
Der T6 enthält nach Auffassung des KBA eine verbotene Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung, d.h. während der Regeneration des Dieselpartikelfilters kommt es zu gesetzeswidrigen NOx-Emissionen.
VW hat ein Softwareupdate konstruiert, das angeblich den schweren mangel ohne negative Folgen beseitigt.
Durch das Update kann es sallerdings elbst nach Angaben von VW zu einem erhöhten AdBlue-Verbrauch kommen. Im Internet wird im entsprechenden Forum berichtet, dass lächerliche 100 € nach dem Update als Entschädigung dafür angeboten wurden.
Aus den Erfahrungen mit Softwareupdates im Rahmen des Dieselskandals ist bekannt, dass die Updates keineswegs unproblematisch sind. Zahlreiche Kunden berichten über verstopfte Partikelfilter, die auch früher ausgetauscht werden müssen mit erheblichen Mehrkosten von mehreren tausend Euro, auch über unruhigen Motorlauf, über Motorminderleistung und nicht unerheblichen Mehrverbrauch wird berichtet. Außerdem muß beim Versuch, den PKW zu verkaufen, mit erheblichen Einbußen gerechnet werden, weil in Deutschland kaum ein vernünftiger Mensch einen PKW mit VW-Motor kauft, der nach Beseitigung der Abschalteinrichtungen mit einem Update versehen wurde. Es werden Wertverluste von 25% und mehr geschätzt.
Wer einen VW T6 mit teurem Wohnmobilausbau erworben hat, und für den Motor strapaziöse weite Reisen beabsichtigt, sollte äußerst vorsichtig sein, auch wenn VW und das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) das Gegenteil behaupten. Rechtsanwalt Thomas Schmidt berichtet, dass insbesondere das LG Potsdam dem KBA nicht traut und sämtliche Feststellungen des KBA von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen läßt, was Jahre dauern kann. Nach den Erfahrungen mit den SUV mit EA 189 Motor ist nach Auffassung des Rechtsanwaltes Schmidt dem KBA keinesfalls zu trauen. Diverse Kunden berichten, dass plötzlich auf der Autobahn oder der Landstraße auch neuere Autos nach dem Update unvermittelt in einen Notlaufprogramm schalten, was auf der Autobahn nicht nur höchst gefährlich werden kann, sondern auch eine Reise plötzlich beenden kann, sofern nicht eine VW-Werkstatt in der Nähe ist. Besonders im Ausland können erhebliche Werkstattkosten entstehen, die notfalls müheselig gegen VW eingeklagt werden müssen.
Rechtsanwalt Schmidt begleitet seit 2015 Mandanten bis zum Bundesgerichtshof erfolgreich. Er rät allen betroffenen T6 Besitzern, besonders denen die teure Ausbauten gekauft und Aufwendungen bis zu 100.000 € hatten, Schadensersatzklagen gegen VW zu erheben. Bei EA 189 Motoren hat VW in vielen Fällen relativ problemlos schon bei Klagen in 1. Instanz Abfindungen von ca. 15% der gesamten Neu- oder Gebrauchtwagenpreises angeboten. Bei einem mittelteuren Camper sind das rund 12.000 €.
Das gilt auch für Leasingfahrzeuge.
Es ist zu erwarten, dass VW sich bei den T6-VW-Klagen ebenso verhalten wird. Mehrere Gerichte haben bereits beschlossen über die Motorsteuerung bzw. das Update des T6 Sachverständigenbeweis zu erheben, da der Verdacht besteht, dass die T6 mangelhaft sind und der Mangel sich auch durch das Update nicht beseitigen läßt.
Wer sein sauer verdientes Geld in ein angeblich umweltfreundliches und dauerhaltbares Fahrzeug investiert hat, sollte nicht zögern, entweder durch einen Anwalt den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder eine Entschädigung wegen der Wertminderung des T6 von VW zu fordern.
Auch wer den T6 gebraucht gekauft hat, hat die gleichen Rechte. Wer den T6 selbst ausgebaut und die Ausbaukosten belegen kann, auch die Arbeitsstunden (notfalls durch ein im Rahmen der Klage einzuholendes Gutachten über den Wert der Ausbauten) bekommt auch diese Kosten im Rahmen einer Rückabwicklung erstattet. Wie die Gerichte in letzter Instanz entscheiden bleibt weiterhin ungewiß, allerdings hat VW bisher alle höchstrichterlichen Urteil durch lukrative Vergleiche verhindert.
Rechtsanwalt Schmidt mein, Aufgrund der Imageprobleme ist es kaum vorstellbar, dass VW die Campergemeinde vor den Kopf stoßen und sich durch höhere Gerichte verurteilen lassen wird. Eine Klage wird sich für jeden Betroffenen lohnen, sofern er eine Rechtsschutzversicherung hat, die die gesamten Verfahrenskosten übernimmt.
Ein Versicherter sollte nicht selbst bei Rechtsschutzversicherungen anfragen, sondern dies seinem Anwalt des Vertrauens überlassen, weil einige unseriöse Versicherungen weiterhin VW-Geschädigten von Klagen abraten oder die Kostenübernahme ganz verweigern, was bei anwaltlicher Vertretung kaum nicht passiert.






