(openPR) Alles wird teurer - da heißt es Ausgaben zu kürzen. Besonders interessant ist das für Verwaltungen und Behörden im Bereich der EDV, denn etwa 50 % der Kosten in diesem Bereich sind Software-Kosten. „Gebrauchte Software“ ist die Zauberformel!
Walter Lang, Microsoft Spezialist für Lizenzmanagement, prognostiziert: „In gebrauchter Software liegen in den nächsten Jahren erhebliche Einsparungspotentiale. Software-Ausgaben können jährlich meist um bis zu 50 % gesenkt werden.“
In diese Marktlücke stoßen jetzt Anbieter „gebrauchter“ Software. Sie kaufen überschüssige Lizenzen auf und verkaufen diese weiter – eine Branche, der in den nächsten Jahren enormes Wachstum prophezeit wird. Denn handelbar ist fast jede Software und der Bedarf an Nach- und Neulizenzierung steigt ständig.
Was heißt "Gebrauchte Software"?
Darunter versteht man Software, die vom Vorbesitzer erworben, jedoch nicht mehr eingesetzt wird. Er hat sich beispielsweise für ein neues Softwareprodukt entschieden und kann deshalb seine "alte" Software veräußern. Der neue Lizenznehmer der Software erwirbt alle Nutzungsrechte vom Vorbesitzer, der seinerseits die Software von seinem Computer vollständig entfernt und alle Begleitmaterialien (Lizenzvertrag, Datenträger, eventuell zum Lieferumfang gehörende Handbücher etc.) an den neuen Eigentümer übergibt.
Neu- und Ersatzbeschaffung
Für neu erworbene Hardware muss es nicht unbedingt auch eine neue, ladenfrische Lizenz oder Software sein. Beim Einkauf gebrauchter Software kann man bis zu 50% des Listenpreises einsparen. Man sollte allerdings nur bei einem zertifizierten Händler kaufen.
Wer z.B. mit einheitlichen Softwareplattformen arbeiten muss – egal ob Betriebssysteme oder Anwendungen - benötigt bei der Erweiterung häufig frühere Programmversionen, wie z.B. Office. Solche früheren Versionen lassen sich ohnehin nur noch gebraucht einkaufen, da sie offiziell nicht mehr lieferbar sind. Zudem ist dies allemal billiger, als das aktuelle Office zu kaufen
Ungenutzte Lizenzen „versilbern“
Überraschenderweise lassen sich sogar Lizenzen und Software, die nicht mehr benötigt werden, zu Geld machen. Wenn beispielsweise durch Stellenabbau oder Umstrukturierungen Computer mit Software und Lizenzen frei werden, muss man sie nicht ungenutzt im Keller liegen lassen, wo sie scheinbar wertlos in Schränken verstauben. Man kann diese Programme allerdings nicht immer an denselben Händler verkaufen, bei dem man auch seine „neue“ - egal ob tatsächlich neu oder gebraucht - bezieht. Die U-S-C GmbH in München ist hier die Ausnahme: Sie bietet neue und gebrauchte Software an, kauft aber auch gebrauchte Software zurück.
Der Markt ist begeistert
Von diesem Konzept war Stefan Donat, Vertriebsvorstand der Ident Technology AG in Wessling besonders begeistert. „Gerade als Startup Firma mit exaktem Fokus auf die Kosten, war dies für uns eine ideale Möglichkeit, den rasanten Mitarbeiterzuwachs und den damit verbundenen Softwarebedarf legal und kostengünstig zu decken. Wir konnten dabei bis zu 30% zum Neupreis einsparen“.
Dr. David Schüppler, Geschäftsführer der L. Stroetmann Lebensmittel GmbH & Co.KG suchte frühere Office Lizenzen, um für das Firmenwachstum eine einheitliche Plattform zu garantieren. „Wir waren natürlich froh, eine Möglichkeit gefunden zu haben, kostengünstig unsere Lizenzen aufstocken zu können. Zugleich können wir unsere alten Lizenzen versilbern und somit unser IT-Budget zusätzlich entlasten. Eine tolle Geschäftsidee“.
Rechtssicherheit
Die Rechtsstreitigkeiten zwischen einigen Anbietern von gebrauchter Software und großen Herstellern wie ORACLE haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit an dieser Art des Handels mit Software aufkommen lassen. Da aber Rechtssicherheit für Verwaltungen und Behörden ein ausschlaggebender Faktor ist, hat die U-S-C GmbH aus München ein anderes Geschäftsmodell gewählt. Grundlage ist ein BGH-Urteil aus dem Jahre 2000 zum sog. „Erschöpfungsgrundsatz“, dass den Wiederverkauf von Software für rechtmäßig erklärt.
Darf man Software weiterveräußern?
Die Software-Hersteller haben nach dem deutschen Urheberrecht zwar das Recht, darüber zu bestimmen, wer das Programm nutzen darf und zu welchem Preis es verkauft werden soll (§§ 15 Abs. 1, 17 Abs. III,IV, 31 Abs. I UrhG). Nach dem Wortlaut der Sonderregelung des § 69c Nr. 3 S.2 UrhG, der speziell für Computer-Programme gilt, verlieren sie dieses Recht aber mit dem Verkauf. Die Hersteller können folglich nicht darüber bestimmen, an wen die Software weiterverkauft wird, und sie haben auch keine Möglichkeiten, den Preis zu festzulegen.
Gebrauchte Software bietet zusammenfassend – egal ob es sich um ERP-Lösungen, Netzwerke/Betriebssysteme oder Office-Anwendungen handelt – große Vorteile, egal ob für Unternehmen, öffentliche Verwaltungen oder private Nutzer: Sie ist preiswerter und die Legalität ist gewährleistet.
Denn eines weiß Dipl.-Ing. Peter Reiner von der U-S-C GmbH aus jahrelanger sehr genau: „Kunden wollen meistens sehr rasch preiswerte und garantiert legale Software ohne juristischen Schnickschnack.“
Wenn man für Software nicht nur wesentlich weniger Geld ausgibt, ja vielleicht sogar noch Geld durch den Verkauf nicht mehr benötigter Lizenzen verdient, kann man ordentlich bei Vorgesetzten Punkte sammeln!
Gerhard Trischler
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Die U-S-C GmbH München hat sich schon seit vielen Jahren auf die Vermarktung von gebrauchten Software und Lizenzen spezialisiert. Dabei wurde die U-S-C GmbH in kurzer Zeit eine feste Marktgröße beim legalen Handel von gebrauchter Software.
Als „Microsoft Licensing Specialist“ und „Microsoft Certified Partner“ beraten wir große und mittelständische Unternehmen, aber auch Privatpersonen bei der Beschaffung legaler und günstiger Software.
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