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MCM Investor Management AG: Modernisierung rechtzeitig ankündigen

24.05.201912:09 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Möchte der Vermieter die Immobilie einer Modernisierung unterziehen, muss er dies im Vorfeld ankündigen

Magdeburg, 24.05.2019. Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg wollen diese Woche über einen häufigen Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern aufklären: Die Modernisierung der Immobilie. „Plant der Vermieter nämlich, seine Immobilie zu modernisieren, so ist es seine Pflicht, den Mieter rechtzeitig darüber in Kenntnis zu setzten“, betont die MCM Investor Management AG. „Für diese Art von Ankündigungen gibt es gesetzlich vorgesehene Anforderungen, welche bei Missachtung dazu führen können, dass der Mieter eine Modernisierung aus legitimen Gründen verweigern kann“, erklärt die MCM Investor außerdem.

Daher rät die MCM Investor Vermietern, Modernisierungen so lange wie möglich im Voraus anzukündigen, da diese auch eine gewisse Anlaufzeit brauchen. „In der Regel handelt es sich dabei um mindestens drei Monate im Voraus, also vor Beginn der ersten Baumaßnahmen. Diese Information muss seitens des Vermieters schriftlich erfolgen“, betont die MCM Investor und beruht sich dabei auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Gelsenkirchen zeigt (Az.: 210 C 456/18) sowie auf die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

In einem Streitfall zwischen Mieter und Vermieter sollte die Nachtspeicherheizung ausgetauscht werden. Der Mieter wurde darüber nicht im Vorfeld informiert und von einem Mitarbeiter einer Baufirma überrascht. Dieser war es auch, der den verärgerten Mieter über den Umfang und voraussichtliche Dauer der Modernisierung sowie weitere Details aufklärte. Das Gericht gab dem Mieter Recht und konnte dessen Ärgernis verstehen. „Eine mündliche Information kann somit nie die schriftliche ersetzen. Des Weiteren bestand im diesen Fall das Mietverhältnis nur noch für vier Monate, weshalb der Mieter ohnehin nicht zur Duldung der Modernisierung verpflichtet gewesen wäre. Wenn das Ende des Mietverhältnisses bereits abzusehen ist, kann keine Modernisierung mehr durchgeführt werden“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG abschließend.

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