(openPR) München. Ein „Steuerspartrick“ ist die Güterstandsschaukel nicht. Aber wenn es darum geht Vermögen von einem Ehegatten auf den anderen Ehegatten zu übertragen sollte man die Möglichkeit der Güterstandsschaukel kennen und ggf. nutzen.
Marcus Streit, M.Sc. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in München hat auf seiner Homepage https://www.wirtschaftspruefung-muenchen.com/ einen ausführlichen Artikel kostenlos zur Verfügung gestellt, der die Vorzüge und Probleme der Güterstandsschaukel beleuchtet.
„Ich biete mit dem Artikel auf meiner homepage meinen Mandanten, aber auch Nicht-Mandanten die Möglichkeit sich jederzeit steuerlich zu informieren“ so der Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Marcus Streit. „Die meisten Informationen, die man im Netz liest, sind nicht von Steuerfachleuten geschrieben. Und das ist der Unterschied zu meiner Steuer-Infothek, die ist von Steuerfachleuten für Nicht-Steuerfachleute und bietet dem Leser daher die Möglichkeit sich fachlich korrekt zu informieren um auf dieser Basis eine Entscheidung für oder gegen ein steuerliches Konstrukt zu treffen.“ so Marcus Streit, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater weiter.
Benötigt man dann keinen Steuerberater mehr? Wird sich der Leser fragen.
„Die Infothek auf meiner Seite https://www.wirtschaftspruefung-muenchen.com/ steht allen offen. Dennoch ersetzt der Artikel keine vollständige, individuelle Steuerberatung eines Fachmanns, wie z.B. bei mir in meiner Steuerkanzlei in München. Ich bin ja als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) ausgebildet und die steuerschonende Übertragung von Vermögen ist für mich Tagesgeschäft. Dennoch möchte ich Informationen zur Verfügung stellen die es dem den Steuerpflichtigen ermöglichen sich über die Möglichkeiten der Güterstandsschaukel zu informieren.“ teilt Marcus Streit, Fachberater für Unternehmensnachfolge in München mit.
Was genau steht in dem Artikel über die Güterstandsschaukel?
Hier lächelt der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Marcus Streit und sagt: „Ich habe mich als Steuerfachmann versucht kurz zu halten. Als erstes habe ich erklärt was eine Güterstandsschaukel ist und unter welchen Voraussetzungen man von der Güterstandsschaukel profitieren kann. Und dann habe ich viele Beispiele zur Güterstandsschaukel genannt und zulässige sowie nicht zulässige Formulierungen zur Vereinbarung über die Güterstandsschaukel genannt.“ So Marcus Streit, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).
Das hört sich natürlich spannend an. Also sollte jeder Steuerpflichtige, der auf der Suche nach einem Steuerspartipp ist, diesen Artikel kennen.
Hierzu der Marcus Streit, Wirtschaftsprüfer: „Ich denke, dass alle Steuerpflichtigen ein Anrecht auf Steuerwissen haben. Im Allgemeinen denke ich, dass sich Steuerwissen immer lohnt. Dennoch würde ich die Güterstandsschaukel nicht als Steuerspartrick bezeichnen, denn das hört sich schwierig an. Dabei ist das Konstrukt ein völlig legales Mittel Vermögen von einem Ehegatten auf den anderen zu übertragen ohne Schenkungsteuerpflicht auszulösen. Der Bundesfinanzhof hat die Güterstandsschaukel als zulässige Möglichkeit angesehen. Die Steuerpflichtigen sollten meiner Meinung nach die steuerlich zulässigen Möglichkeiten ausschöpfen und ihre Steuerlast auf das notwendige Maß beschränken. Und ich als Steuerprofi rate allen Steuersparfüchsen: Lasst die Finger von unzulässigen Steuergestaltungen! Es gibt eine Vielzahl legaler Steuergestaltungen, diese zu nutzen ist völlig ausreichend.“ So Marcus Streit, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) in München.
Wir schließen und dem an und wünschen viel Freude beim Lesen https://www.wirtschaftspruefung-muenchen.com/








