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Güterverkehr: EU konzipiert Notfallplan für einen No-Deal-Brexit

26.02.201916:48 UhrLogistik & Transport
Bild: Güterverkehr: EU konzipiert Notfallplan für einen No-Deal-Brexit
Markante Fassade: das Berlaymont-Gebäude in Brüssel, der Sitz der EU-Kommission (c) Pixabay
Markante Fassade: das Berlaymont-Gebäude in Brüssel, der Sitz der EU-Kommission (c) Pixabay

(openPR) Haben Sie schon mal etwas von der „Resolution 0030“ gehört? Diese war ein Beschluss des US-Bundesstaates Illinois aus dem Oktober 2017. Hiermit forderte man die knapp 13 Millionen Einwohner auf, Maßnahmen gegen eine Zombie-Apokalypse zu treffen. Ja, wirklich. Kein Witz. Die Bürger sollten sicherstellen, dass sie für mindestens 72 Stunden Wasser- und Essensvorräte zu Hause haben – sowie Taschenlampen, Medikamente und einen Erste-Hilfe-Kasten. Unterstützung erhielten die Politiker aus Illinois sogar von der US-Gesundheitsbehörde, die mit einem Comic aufzeigte, wie man sich bei einem Massenausbruch eines Zombie-Virus zu verhalten habe.



Der Comic ist übrigens immer noch online: https://www.cdc.gov/cpr/zombies/#/page/9

Nur für den Notfall. Man kann ja nie wissen …

Auf den Fall der Fälle bereitet sich auch gerade die EU vor. Also nicht auf eine Zombie-Apokalypse, aber auf einen No-Deal-Brexit. So wurden Regeln erdacht, die sicherstellen sollen, dass der Luft-, Straßengüter- und Bahnverkehr bei einem ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU weiterhin funktioniert.

LUFTVERKEHR
Für den Luftverkehr zwischen der EU und Großbritannien, der mit dem Austrittsdatum zum Erliegen käme, ist geplant, britischen Luftfahrtgesellschaften für eine begrenzte Zeit zu gestatten, über das Hoheitsgebiet der EU zu fliegen. Auch soll eine Landung in der EU möglich sein, um Personen und Fracht befördern zu können.

Zudem sollen ausgestellte Lizenzen – zum Beispiel Typengenehmigungen – temporär gültig bleiben.

STRAßENGÜTERVERKEHR
Für den Straßengüterverkehr wiederum ist vorgesehen, dass Lastkraftwagen noch bis Ende 2019 problemlos zwischen dem Vereinigten Königreich und den 27 EU-Mitgliedsstaaten verkehren können. In beide Richtungen.

Allerdings müssen diese Teilpläne noch zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat im Detail verhandelt werden. Hier sei man aber schon sehr weit fortgeschritten.

BAHNVERKEHR
Etwas länger wird es wohl noch bei der Bahn dauern. (Eine Witzvorlage, die wir an dieser Stelle ungenutzt lassen.) Hier geht es insbesondere um Lizenzen. Denn alles, was britische Behörden ausgestellt haben, verlöre bei einem No-Deal-Brexit seine EU-Gültigkeit. Es geht unter anderem um Sicherheitsabnahmen und -lizenzen für die Schieneninfrastruktur. Zum Beispiel im Tunnel unter dem Ärmelkanal. Eine ganze Reihe von Übergangsregeln ist hier vonnöten. Ein entsprechender Entwurf existiert daher auch erst seit wenigen Tagen.

In allen Bereichen – Straße, Schiene und Luft – muss sich Großbritannien zudem dazu bereiterklären, die in der EU gültigen Standards einzuhalten. Auch soll stets das Prinzip „Gleiches Recht für beide Seiten“ gelten.

HUMOR MIT ERNSTEM BACKGROUND
Abschließend aber noch mal kurz was aus Illinois: Der Zombie-Beschluss war durchaus etwas augenzwinkernd von politischer Seite gemeint. Denn, wie die US-Gesundheitsbehörde erklärte: „Wer auf Zombies vorbereitet ist, ist auf alle Naturkatastrophen vorbereitet.“

Und ein paar Vorräte können sicherlich auch bei einem ungeregelten Brexit nicht schaden …

Wir von der HDS International Group (http://www.hds-international.group/) verfolgen mit Spannung alle Trends und Entwicklungen in der Logistik – und beraten Sie gern bei der Planung und Umsetzung Ihrer Transporte. Und mit unserer Zollexpertise und dem Know-how im internationalen Handel können wir Sie auch in Brexit-Zeiten optimal unterstützen.

Mehr Artikel auf: http://www.hds-international.group/blog/

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