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Freiberufler brauchen keine Gewerkschaft, die um Prozente feilscht

20.02.201915:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Freiberufler brauchen keine Gewerkschaft, die um Prozente feilscht
BVfB e.V.
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(openPR) Auf der 29. Sitzung des Rechtsausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen fand am 12.02.2019 die öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur Vergütung von Berufsbetreuern statt. Für den Bundesverband freier Berufsbetreuer nahm als Sachverständige die zweite Vorsitzende des Verbandes - Frau Ramona Möller - teil, der es vor allem darum ging, auf die Situation selbständiger Berufsbetreuer hinzuweisen.

„In der Politik wird mir zu viel über die Vereine geredet. Wenn über 80 % der Berufsbetreuer Selbständige sind und wir nicht einmal im Gesetz erwähnt werden, stimmt etwas Grundsätzliches nicht!“ erklärte Frau Möller in diesem Zusammenhang.

Die Vergütung für rechtliche Betreuer richtet sich bislang nach dem Stundensatz und monatlichen Zeitpauschalen. In der aktuellen Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Qualität in der rechtlichen Betreuung wurde festgestellt, dass der tatsächliche monatliche Zeitaufwand deutlich über der vergüteten Pauschale liegt. Nachdem die Studie insbesondere im Land Nordrhein-Westfalen auf Kritik gestoßen war, zeichnet sich nun eine Einigung zwischen Bund und Ländern ab. Zukünftig könnte sich die Vergütung an den Kosten für die Finanzierung eines Arbeitsplatzes für einen angestellten Vereinsbetreuer richten. Vor diesem Hintergrund wirkten einige Fragen an die Sachverständigen nicht mehr aktuell.

„Immerhin ist es den Sachverständigen wohl gelungen, dem Ausschuss deutlich zu machen, dass eine Vergütungserhöhung zur Bewahrung des Betreuungssystems unumgänglich ist“ erklärte Frau Möller nach der Anhörung. Weiter führte Frau Möller aus: „Dass sich die Vergütung zukünftig an den Kosten für einen Vereinsbetreuer orientieren soll, hat aber wenig mit der Realität der selbständigen Berufsbetreuer zu tun. Freiberufler zahlen Gewerbemieten, die Gehälter für ihre Angestellten und müssen mit ihren Einkünften eine Altersvorsorge aufbauen.“ Vergleiche hierzu: die Berechnung des Einkommens in der BtDirekt. „Wir sind keine Gewerkschaft, die um Prozente feilscht, sondern ein Verband, der die Interessen von Freiberuflern vertritt. Das unterscheidet uns von den anderen Verbänden im Betreuungswesen“ erläuterte Frau Möller.

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