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Das prüft das Finanzamt in 2019

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Das prüft das Finanzamt in 2019
Das prüft das Finanzamt in 2019

(openPR) Aktuell hat die Finanzverwaltung die Prüffelder für das Jahr 2019 bekanntgegeben. Die nachfolgenden Punkte werden somit ausführlich überprüft und es sollte eine sorgfältige Dokumentation vorgehalten werden, um Fragen des Finanzamtes entgegenzuwirken. Im Kalenderjahr 2019 prüfen die Finanzämter bei der Veranlagung in Nordrhein-Westfahlen hauptsächlich die zentralen Prüffelder:

• Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei §15 und §18 EStG
• Verlustabzug bei Körperschaften gem. §8c KStG

Daneben sind insbesondere bei den Finanzämtern im Raum Köln und Bonn folgende Prüfungsschwerpunkte gesetzt:

• §17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)
• Verluste gem. §17 EStG
• §17 Absätze 1 und 4 EStG (Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften)

• V+V im Erstjahr (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
• Erhaltungsaufwendungen bei Vermietung und Verpachtung
• Umlagen V+V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung über Umlagen)
• Ferienwohnungen / Umsatzsteuerpflicht §§19 und 13b UStG

• WK §19 EStG (Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit)
• Erstmalige Begründung einer doppelten Haushaltsführung
• Entfernungspauschale

• Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs
• Vermögensübertragungen unter Angehörigen
• §29 EStDV (Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen)
• agB – Heimkostenübernahme durch Angehörige

• Verlustabzugsbeschränkung gem. §15a EStG (Verluste bei beschränkter Haftung)
• Verlustbeschränkung gem. §8c KStG (Verlustabzug bei Körperschaften)
• ESt-Tarifvorschriften §34a EStG (Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne)
• Veranlagung im Jahr nach Betriebsprüfung

Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Erklärung und Dokumentation der oben genannten Besteuerungspunkte und klären Rückfragen des Finanzamtes für Sie. Sprechen Sie uns an!

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