(openPR) Was Kunden & Gläubiger jetzt beachten müssen. Münchner BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten Geschädigte.
Nun scheinen sich die schlimmsten Befürchtungen der Kunden des Gas- und Energieversorgers BEV Energie aus München bewahrheitet zu haben. Über das Unternehmen wurde vom zuständigen Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet Grundlage für die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung ist grundsätzlich die Zahlungsunfähigkeit, oder Überschuldung des betroffenen Unternehmens.
Wie geht es nun für die geschätzt 500.000 Kunden weiter, die seit geraumer Zeit auf Auszahlung ihrer Boni und Guthaben warten?
Zunächst wurde zur Sicherung etwaiger Vermögenswerte der BEV von Seiten des Amtsgerichts München die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der von Seiten des Gerichts bestellte Insolvenzverwalter hat daher nun alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der BEV zu erfassen und die Forderungen von Kunden und Gläubigern zusammenzustellen.
„Wichtig dabei ist, dass nur form- und fristgerecht angemeldete Forderungen von Seiten der Kunden des Strom- und Gasversorgers BEV im Rahmen der Insolvenzverteilungsquote berücksichtigt werden“, erklärt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt dessen Kanzlei bereits eine Vielzahl von nationalen und internationalen Insolvenzverfahren im Rahmen der Interessenvertretung der jeweiligen Gläubiger betreut hat.
Kunden und weitere Gläubiger der BEV, die noch immer auf ihre Rückzahlungen und Boni warten, sollten daher zeitnah damit beginnen, ihre Unterlagen zusammenzustellen, mit denen ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldet und vor Allem auch nachgewiesen werden können.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob und wie hoch die Quote für die Bedienung der Forderungen der Gläubiger der BEV ausfallen wird. Ggf. kommen noch weitere Schadenersatzansprüche in Betracht, die von Seiten der hier berichtenden Kanzlei derzeit bereits geprüft werden.
In der Regel werden die Kosten für die Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren durch einen Rechtsanwalt, von bestehenden Rechtsschutzversicherungen übernommen, so dass den Gläubigern durch die Anmeldung ihrer Forderungen keine weiteren Kosten entstehen, erklärt das Team dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei weiter.
Kunden und weitere Gläubiger sollten in jedem Fall handeln, um Zugriff auf die Vermögenswerte zu erhalten und die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert.
Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Viele dieser Kanzleien nehmen eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.
• In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft BEV Energie kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular: