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Kachelmann mit freiem Oberkörper = kein Mehrwert für Presseberichterstattung

11.01.201916:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kachelmann mit freiem Oberkörper = kein Mehrwert für Presseberichterstattung
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie bei Schmerzensgeldansprüchen
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie bei Schmerzensgeldansprüchen

(openPR) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mir Urteilen vom 10.01.2019 zu den Beschwerdenummern 62721/12 und 62741/13 entschieden, dass BILD und BILD.de Jörg Kachelmann nicht mit freiem Oberkörper im Gefängnishof zeigen durften.
Der Wetter-Moderator Jörg Kachelmann wurde am 31.05.2011 vom Landgericht Mannheim wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung an einer Journalistin freigesprochen.
Der Moderator klagte gegen BILD und BILD.de auf ein Schmerzendgeld wegen der Berichterstattung gegen ihn.
Das Landgericht Köln verurteilte BILD und BILD.de zur Zahlung eines Rekord-Schmerzensgeldes von 800.000,00 €.
Auf die Berufung von BILD und BILD.de reduzierte das Oberlandesgericht Köln das Schmerzendgeld auf 400.000,00 €.
Der Europäische Gerichtshof musste nicht das Schmerzensgeld überprüfen, sondern die Frage, ob BILD und BILD.de durch das Zeigen eines Fotos von Herrn Kachelmann, das ihn mit freiem Oberkörper im Gefängnishof während der Untersuchungshaft zeigte, zeigen durften.
Die Richter urteilten: Nein. Die Verpflichtung zur Unterlassung durch die deutschen Gerichte war damit korrekt. Die Richter führten aus, dass das Foto "keinerlei Mehrwert zur Berichterstattung" hergibt.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie bei Schmerzensgeldansprüchen durch Presseberichterstattung.

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