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MCM Investor Management AG rät zum Nachmessen der Wohnfläche

12.12.201810:59 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: MCM Investor Management AG rät zum Nachmessen der Wohnfläche

(openPR) Unnötig hohe Mietkosten zahlen, weil die Wohnfläche falsch vermessen wurde – die MCM Investor Management rät zum Nachmessen

Magdeburg, 12.12.2018. „Das Nachmessen der Wohnfläche kann sich enorm lohnen“, betonen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Viele Mieter kennen es: Im Mietvertrag steht, dass die angemietete Immobilie 80 Quadratmeter hat, dabei fühlt es sich kleiner an. Der Griff zum Zollstock kann sich rentieren. Oft steigt nämlich die Nebenkostenlast mit der höheren Quadratmeterzahl“, so die MCM Investor Management weiter. Wichtig zu wissen ist, dass die Wohnfläche nicht gleichzeitig der Grundfläche entsprechen muss – dies hängt von der jeweiligen Berechnungsart ab. „Derzeit zahlen Mieter rund zwei Euro Betriebskosten pro Quadratmeter im Monat. Das klingt zwar wenig, kann sich aber enorm summieren, vor allem, wenn Vermieter Wasser und Heizung teilweise je nach Wohnungsgröße abrechnen. Wenn also auf der Abrechnung am Ende eine zu hohe Quadratmeterzahl angegeben ist, zahlen Mieter mehr Geld“, so die MCM Investor Management.

Beispielsweise dürfen Vermieter bei Heizkosten nur bis maximal zur Hälfte nach Quadratmetern abrechnen. Gleiches gilt für Wasser- und Abwasserkosten, vorausgesetzt, dass nicht in allen Mieterparteien Wasserzähler installiert sind. „In diesem Fall kann man mit dem eigenen Verbrauch also kaum etwas ausrichten, sondern der Verbrauch des gesamten Hauses wird je nach Höhe der Quadratmeterzahl umgelegt. Daher raten wir jedem, noch einmal vorsichtshalber nachzumessen, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt“, raten die Immobilienexperten der MCM Investor. Zudem hat der Bundesgerichtshof ja entscheiden, dass bei Betriebskosten und Mieterhöhungen die tatsächliche Wohnfläche ein entscheidender Faktor ist. „Wurde im Mietvertrag eine erheblich von der Realität abweichende Quadratmeterzahl festgehalten, so kann es zu einer Mietminderung kommen. Allein die Zahl in der Betriebskostenabrechnung, reicht leider nicht aus. Außerdem ist die korrekte Zahl für die Hausratversicherung wichtig“, so die MCM Investor Management AG abschließend.

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