(openPR) Der BdSt-Check zeigt, was Sie in diesem Jahr noch erledigen sollten
Rechtzeitig vor dem Weihnachtstrubel sollten Steuerzahler noch einige steuerliche Dinge erledigen, rät der Bund der Steuerzahler-Bezirksverband Neumünster-Segeberg.
Denn es kann sich lohnen, noch vor dem Jahreswechsel etwas Ordnung in die Steuerunterlagen zu bringen: So erhält man schnell einen Überblick, ob Anschaffungen noch in diesem Jahr sinnvoll sind oder aus steuerlicher Sicht besser erst 2019 getätigt werden sollten.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) erklärt, woran Arbeitnehmer, Unternehmer, Rentner, Sparer oder Vermieter jetzt denken sollten und welche Anträge bares Geld wert sind.
Dazu hat der BdSt die besten 31 Tipps für Steuerzahler zum Jahresende erstellt, weiß Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister.
In diesem Jahr gibt es einige Besonderheiten: Minijobber, die den Mindestlohn erhalten, sollten zum Jahreswechsel die Arbeitsverträge überprüfen, Unternehmer sollten sich auf geänderte Regeln zu Gutscheinen einstellen – und wer sich einen Elektro-Pkw als Dienstwagen anschaffen möchte, sollte damit eventuell noch etwas warten. Grund: Die Berechnung des privaten Nutzungs-Vorteils wird verändert.
Jeder Interessierte kann die Steuerinformation unter
kostenlos anfordern. Service-Hotline für interessierte Bürger: 0800 - 883 83 88













