(openPR) GERSTETTEN, 06.10.2006. Mancher Zuhörer zeigte sich in der letzten Gemeinderatssitzung überrascht. Ausgerechnet ödp- Gemeinderat Gerd Eckhardt kritisierte die vom Ortschaftsrat Dettingen initiierte Befragung der Bürger zum geplanten Ritterland Schwaben (RILA). Dabei gehört gerade die ödp zu den Parteien, die in besonderem Maße für mehr direkte Beteiligung der Bürger bei Entscheidungen eintritt.
Gerd Eckhardt erklärte nach der Sitzung folgendes: „Gerade weil ich größte Achtung vor den Bürgern als Souverän habe, kann diese Umfrage in Dettingen nicht unwidersprochen bleiben. Das Ergebnis der Abstimmung ist in jedem Fall zu respektieren, nicht jedoch das Verfahren“. Eben in diesen Rahmenbedingungen sieht der Gerstetter ödp- Kreisvorsitzende einige gravierende Mängel:
-Die Befragung fand statt, ohne dass das Thema jemals vorher im Ortschaftsrat oder Gemeinderat ÖFFENTLICH beraten und verhandelt wurde. Abgesehen von der einzelnen Infoveranstaltung im Vorfeld, hatten die Bürger keine Möglichkeit sich über genaue Einzelheiten zu informieren. Um alle Konsequenzen überblicken zu können, müssen dem Bürger vor einer Entscheidung umfassende Informationen zur Verfügung gestellt werden. Auch muss dem Bürger genügend Zeit (meist mehrere Monate!) eingeräumt werden sich mit den Informationen und Argumenten beschäftigen zu können.
-Durch fehlende öffentliche Erörterung wurde die Frage des RILA zum Entscheid des “Ja oder Nein“. Es fehlte sowohl für die Bürger als auch für die Gemeinderäte die Möglichkeit mit Ihren Ideen Einfluss auf die Ausgestaltung des RILA nehmen zu können.
-Ortschaftsräte bzw. Gemeinderäte werden gewählt um stellvertretend für die Bürger Entscheidungen zu treffen (repräsentative Demokratie). Wann immer der Bürger als Souverän mit einer Entscheidung des Gemeinderat nicht einverstanden ist, kann er dem Gremium die Entscheidungskompetenz mittels eines Bürgerbegehrens, dass dann u. U. zu einem Bürgerentscheid führt, entziehen und zu seiner persönlichen Angelegenheit machen. Dies ist einzig und allein Recht des Volkes (Alle Gewalt geht vom Volke aus!). Wenn aber ein Parlament, statt selbst zu entscheiden (wie es dazu vom Volk den Auftrag hat!) eine Sache dem Volk zur Abstimmung übergibt spricht man von einem so genannten Plebiszit (leider wird in der Umgangssprache der Begriff Plebiszit auch für vom Volk ausgelöste Befragungen verwendet).
Ein solches Plebiszit wird meist dann angewendet, wenn man als Gremium sich davor scheut in einem Punkt eine Entscheidung zu fällen, weil man bspw. Angst davor hat seine Wahlchancen zu verschlechtern, oder um das Parlament zu umgehen. Das wohl bekannteste Plebiszit wurde von Pontius Pilatus durchgeführt. Er machte die Hinrichtung Jesu zur Entscheidung des Volkes um nachher sagen zu können „ich wasche meine Hände in Unschuld!“. Zum Thema Plebiszit vgl. http://www.andigross.ch/html/site313.htm
Abgesehen davon, so Gerd Eckhardt, sieht die aktuelle baden-württembergische Gemeindeordnung eine Bürgerbefragung nicht vor. Möglich wäre somit allenfalls ein Bürgerentscheid. Wenn dann jedoch nur ein einziger Ortsteil seine Stimme abgeben darf, widerspricht dies nicht nur der gültigen Rechtsauffassung sondern auch jeglichen demokratischen Gepflogenheiten. Gerade bei der direkten Bürgerbeteiligung ist es sehr wichtig die Spielregeln einzuhalten, andernfalls verkehrt sie sich leicht ins Gegenteil.
Ökologisch Demokratische Partei (ödp) Kreisverband Heidenheim
Albuchstr. 17
89547 Gerstetten
Internet: http:// www.oedp-hdh.de
E-Mail:










