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Bundesverband der Rentenberater e.V. unterstützt Rentenforderungen des Bundesrats

Bild: Bundesverband der Rentenberater e.V. unterstützt Rentenforderungen des Bundesrats

(openPR) „Die Länderchefs sagen klar, was noch besser gemacht werden soll.“, sagt Anke Voss, Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

Nachdem der Bundesverband der Rentenberater e.V. sowie diverse Sozialverbände Einzelheiten des Rentenpakets der Bundesregierung kritisiert haben, forderte Ende Oktober auch der Bundesrat Änderungen.


Die Vorschläge wurden der Bundesregierung übergeben und sollen am Montag, den 05.11.2018 im Bundestagsausschuss „Arbeit und Soziales“ beraten werden.

So verlangen die Länderchefs z.B., dass auch Bestandsrentner bei der Erwerbsminderungsrente besser gestellt werden. Geplant ist bisher nur, neue Rentner (ab 01.01.2019) so zu stellen, als ob sie bis zur regulären Regelaltersgrenze gearbeitet hätten.
Außerdem sollen sogenannte Solo-Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

1. Leistungen für ältere EM-Rentner verbessern
„Dass die Länderchefs sich da klar positioniert haben, ist ein sehr gutes Signal.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Ältere Erwerbsminderungsrentner müssen seit Jahren Abschläge von bis zu 10,8 Prozent hinnehmen und die sollen jetzt leer ausgehen? Das wäre einfach ungerecht und ist nicht zu erklären.“
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert nicht nur, für Bestandsrentner die Zurechnungszeit anzuheben, sondern vor allem auch den Wegfall der Abschläge.
„Dazu kommt, dass inzwischen fast die Hälfte der Anträge auf Erwerbsminderungsrente von vorneherein abgelehnt werden. Auch erlebe ich immer wieder, dass die Antragssteller noch nicht einmal medizinisch begutachtet wurden.“, beklagt Voss.
Schlimmer noch: Es soll sogar Überlegungen geben, Menschen, die bereits einen Anspruch auf Altersrente haben, grundsätzlich keine Erwerbsminde-rungsrente mehr zu bewilligen.

Diese wäre durch die verlängerte Zurechnungszeit oftmals höher als die Altersrente. Die damit verbundenen Kosten sollen wohl vermieden werden.
„Es wäre ein Unding, wenn aus Kostengründen alten und kranken Menschen der Zugang zu Leistungen versperrt würde, die ihnen zustehen. Das werden wir gegenüber dem Ministerium auf jeden Fall ansprechen.“, betont die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

2. Solo-Selbstständige brauchen besonderen Schutz
Selbständige, wie z.B. Friseure, Kurierfahrer und Reinigungskräfte leben oft von Einkünften unterhalb des Mindestlohns. Für ¾ der Betroffenen wurden laut einer Studie von DIW ECON Einkommen zwischen 4,19 Euro und 11,46 Euro ermittelt.
Wie der Bundesrat, kritisiert auch der Bundesverband der Rentenberater e.V., dass im Gesetzentwurf zum Rentenpaket keine verbindlichen Regelungen für Solo-Selbstständige aufgenommen wurden.
„Reine Absichtserklärungen nützen den Betroffenen gar nichts.“, sagt Anke Voss. „Wir fordern seit Jahren, die gesetzliche Rentenversicherung für weitere Berufsgruppen zu öffnen. In immer mehr Berufen gibt es quasi keine Angestellten mehr, also auch gar keine Chance auf gesetzliche oder betriebliche Altersvorsorge. Private Vorsorge können sich viele Solo-Selbstständige von ihren Mini-Einkommen nicht leisten und sind dadurch akut von Altersarmut bedroht.“

3. Rente für Erziehungszeiten (REZ)
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Erziehungsleistung in der Rentenversicherung als gesamtgesell-schaftliche Aufgabe vollumfänglich über Steuermittel finanziert wird. Viele Sozialverbände teilen diese Argumentation.
„Nun hat sich auch der Bundesrat klar zu dieser Position bekannt und das macht Hoffnung.“, sagt Voss.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. begrüßt außerdem, dass auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Rentenpaket fordert, allen Erziehenden ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr anzurechnen, aber: „Von einer wirklich angemessenen Anerkennung von Erziehungsleistungen sind wir immer noch weit entfernt.“, erklärt Anke Voss.

Am 5 November 2018 wird im Bundestagsausschuss „Arbeit und Soziales“ das Rentenpaket der großen Koalition beraten. Die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. wird an der öffentlichen Anhörung teilnehmen.

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