Rahmenbedingungen fuer Investoren und Mieter im Wohnungsbau werden verbessert
(openPR) Dazu erklärt der bau- und wohnungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Wolfgang Spanier:
Die AfA bei Mietwohnungsgebaeuden wird kuenftig durchgaengig drei Prozent betragen. Darauf verstaendigten sich die Koalitionsfraktionen im Vorfeld der abschliessenden Beratung des Steuerverguenstigungsabbaugesetzes im Deutschen Bundestag.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Die degressive Gebaeudeabschreibung bei Mietwohnungsbauten ist gekennzeichnet durch fallende Abschreibungssaetze. Diese Form der Abschreibung wird geaendert, sodass Gebaeude kuenftig mit jaehrlich linear drei Prozent steuerlich abgesetzt werden koennen. In dem Gesetzentwurf zum Abbau von Steuerverguenstigungen und Ausnahmeregelungen war eine Absenkung auf linear zwei Prozent vorgesehen.
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Die nun gefundene Loesung der Abschreibungsmoeglichkeit von durchgaengig drei Prozent auf 33 Jahre gibt den Investoren Sicherheit, sie staerkt die Bauwirtschaft und haelt die Mieten stabil.
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