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P&R Container: Dinglicher Arrest gegen Heinz Roth ergangen.

Bild: P&R Container: Dinglicher Arrest gegen Heinz Roth ergangen.
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(openPR) BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei sichert Vermögen für ihren Mandanten.

Das Münchener Landgericht hat einem von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei beantragten sogenannten dinglichen Arrest gegen den P&R-Firmengründer Heinz Roth zugestimmt. Damit hat soweit bekannt erstmals ein Richter im P&R-Anlageskandal anerkannt, dass es Haftungsansprüche von Anlegern gegen P&R-Gründer Roth geben könnte.“



Das Landgericht München hat in einem so genannten Arrestbeschluss die Vollstreckung in Vermögenswerte von Heinz Roth für einen P&R-Mandanten dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ermöglicht. Der BSZ e.V. freut sich darüber, dass es dieser Kanzlei gelungen ist, Gelder bei dem Unternehmenslenker Roth für Anleger zu sichern.

Roth, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, muss sich damit abfinden, dass das Geld jetzt für den P&R-Anleger „reserviert“ ist. Roth hat allerdings die Möglichkeit sich „freizukaufen“, indem er den Gegenwert von etwa € 180.000,00 bei Gericht für den Anleger dieser Kanzlei quasi in bar hinterlegt. Außerdem muss er noch für die gerichtlich verursachten Kosten einstehen. Vorausgegangen war eine Zahlungsaufforderung, die Roth jedoch missachtete.

P&R-Unternehmenslenker Roth steht in der Verantwortung

Das Münchener Gericht bestimmt mit diesem Arrestbeschluss unseres Wissens erstmalig in Deutschland, dass ein P&R-Investor einen Anspruch auf Schadensersatz von Roth haben kann. Es bestätigt nach Erachten dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mit dem erlassenen Arrest eindeutig, dass Eile geboten ist und schließt sich damit der juristischen Argumentation dieser Anwälte vollständig an.

Vermögen muss offen gelegt werden

Neben der Möglichkeit, Vermögensgegenstände für sich zu sichern, kann der Mandant dieser Kanzlei konkrete Auskünfte von Roth zu dessen Verhältnissen verlangen, so z. B. über Konten und Firmenbeteiligungen. Und es geht noch darüber hinaus: unter Umständen muss Roth erklären, was in der Vergangenheit auf andere Personen übertragen hat. Im Ergebnis kann es unter Umständen dazu kommen, dass dem P&R-Geldgeber die Vermögenswerte von Roth eher und vollständiger bekannt werden, als allen anderen bisher am Verfahren beteiligten Personen. Ein Pluspunkt, wenn es darum geht, den Schaden effektiv, sicher und zeitnah ersetzt zu erhalten

Der BSZ e.V. gratuliert diesen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten, dass deren Arbeit der vergangenen Monate mit dem dinglichen Arrest einen greifbaren Erfolg für deren Mandanten hat. Damit besteht zwar nicht für alle 54.000 P&R-Anleger die Möglichkeit, sich Vermögenswerte bei Roth zu sichern, jedoch für diejenigen, die jetzt aktiv werden.

Damit hat der Mandant dieser Kanzlei einen Anspruch, sich wegen seines möglichen Schadens aus dem Vermögen von Heinz Roth – dem Unternehmensgründer und –Lenker – bereits jetzt zu besichern. Nicht nur der Investitionsbetrag steht zur Pfändung an, sondern darüber hinaus auch die angefallenen Rechtsverfolgungskosten (Gericht / Anwalt).

Die Anwälte werden im nächsten Schritt für ihren Mandanten die Sicherung umsetzen. Das bedeutet, dass der Vermögensanteil für diesen Mandanten „reserviert“ ist.

Danach kann das ordentliche Gerichtsverfahren vor dem Zivilgericht gestartet werden. Die Rechtsanwälte sind der Meinung, dass es jetzt für ihren Mandanten nicht (mehr) darauf ankommt, ob der spiritus rector Roth auch strafrechtlich belangt wird.

Warum ein dinglicher Arrest?

Ein dinglicher Arrest soll geldwertes Vermögen für den Berechtigten sichern! So kann derjenige, der zur Zahlung verpflichtet ist, diesen Vermögenswert nicht mehr an andere Personen übertragen. Der Vermögensanteil steht damit nur demjenigen zu, der aktiv geworden ist.

Hier hat das Landgericht München auf Grund der Darstellung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
des Sachverhalts angenommen, dass Herr Roth Maßnahmen in die Wege geleitet hat, um seine Vermögenswerte der Vollstreckung zu entziehen.

Was ist ein dinglicher Arrest?

Unter einem dinglichen Arrest versteht man, dass Vermögenswerte konkret „festgefroren“ werden. Es gilt dabei das Prinzip, dass derjenige, der zuerst die Initiative ergriffen hat, auch als erster an dem Vermögensgegenstand – unter Ausschluss anderer – berechtigt ist. Das gibt dem Anspruchssteller bis Ende des Zivilverfahrens eine Sicherheit. Damit ein dinglicher Arrest erlassen wird, muss ein entsprechend ausführlich begründeter Antrag bei Gericht gestellt werden.

Nicht nur gegenüber bereits bekanntem Vermögen kann der Anspruch festgesetzt werden. Die Rechte gehen noch weiter: Es besteht durchaus die Möglichkeit, Kenntnis zu erlangen, welche weiteren Vermögensbestandteile zur Sicherung für Geschädigte herangezogen werden können.

Wie geht es nach dem dinglichen Arrest weiter?

Man darf nicht auf halben Wege stehen bleiben: Nachdem die Sicherung ausgebracht worden ist, muss der Schadensersatzanspruch in einem normalen gerichtlichen Verfahren für einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Wenn dieser Verfahrensschritt auch gewonnen wird, kann der bereits gepfändete Vermögenswert verwertet werden und so wird der Schaden wieder gutgemacht.

Betroffene die mehr zu dem dinglichen Arrest wissen möchten und ob auch sie davon profitieren können, fordern das Anmeldeformular zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft „P&R“ Container per E-Mail an: E-Mail

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