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Außergerichtliche Schuldnerberatung in Berlin

Bild: Außergerichtliche Schuldnerberatung in Berlin
Mach dich schuldenfrei
Mach dich schuldenfrei

(openPR) Die außergerichtliche Schuldenregulierung in Berlin hilft Menschen, die in finanzielle Not geraten sind. Die Mitarbeiter von Der Sozialberater-Berlin in Berlin Mitte sind Experten, um gemeinsam eine vernünftige Lösung zu entwickeln, die beiden Parteien dient: Die Gläubiger erhalten eine neue Aussicht, zu Geld zu kommen, und der Schuldner bekommt eine langfristige Perspektive für eine Zukunft ohne Schulden. Dieser Weg ist nicht immer einfach, aber seine Verwirklichung ist realistisch – auch bei hohen Schulden.



Was ist eine außergerichtliche Schuldenregulierung in Berlin?
Eigentlich ist die Bezeichnung unserer Tätigkeit selbsterklärend. Man kann den Begriff „außergerichtliche Schuldenregulierung in Berlin” also ruhig wörtlich nehmen. Wir erbringen keine juristischen Dienstleistungen. Aber wir sorgen im Rahmen unserer Schuldnerberatung in Berlin für Durchblick und helfen dem Schuldner dabei, aus der Spirale der Überschuldung herauszukommen. Das beginnt schon mit der Sichtung der Dokumente. Oft bringen wir Ordnung in ein Chaos von Bescheiden, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen. Dann besteht zunächst einmal Klarheit über die Situation. Und auf dieser Grundlage können wir einen Schuldentilgungsplan erstellen. Außergerichtliche Schuldenberatung in Berlin ist also praktische Hilfe bei der Lebensplanung.



Um einen Schuldentilgungsplan zu erstellen, arbeiten wir vertrauensvoll mit dem Schuldner zusammen. Dieses Vertrauen ist oft die Basis dafür, dass der Kunde überhaupt wieder den Mut dazu findet, zum Briefkasten zu gehen. Die außergerichtliche Schuldenregulierung in Berlin macht einen Perspektivenwechsel möglich. Unsere Kunden schätzen das Angebot, einmal in aller Ruhe über die finanzielle Situation zu reden – ohne Druck und mit einer realistischen Chance, dass das Problem langfristig gelöst werden kann.



Was bedeutet überhaupt der Begriff Überschuldung?
Von Überschuldung spricht man, wenn die eigenen Einnahmen oder das eigene Vermögen nicht mehr ausreichen, um laufende Schulden zu bezahlen. Die außergerichtliche Schuldenregulierung in Berlin, die wir von Der Sozialberater-Berlin in Berlin Mitte anbieten, berät Menschen, die davon betroffen sind. Gerade in einer Großstadt wie Berlin gibt es sehr viele Menschen, die unsere Schuldnerberatung in Berlin in Anspruch nehmen. Überschuldung ist ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem.



Es wird im Zusammenhang mit der Überschuldung oft über Privatinsolvenz geredet. Wir versuchen mit unserer außergerichtlichen Schuldenregulierung in Berlin genau diesen Schritt zu vermeiden. Wir arbeiten im Vorfeld der Privatinsolvenz und versuchen, eine gütliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger zu ermöglichen. Außerdem sehen wir unsere Arbeit in der Schuldnerberatung in Berlin ganzheitlich. Wir befassen uns nicht nur mit der außergerichtlichen Schuldenberatung in Berlin, sondern führen auch eine Lebens- und Sozialberatung durch. Dadurch können wir an den Ursachen ansetzen, die zu einer Überschuldung führen.



Wie ist der Ablauf bei einer außergerichtlichen Schuldnerberatung in Berlin?
Am Anfang steht natürlich eine Analyse des Ist-Zustands. Welches Vermögen ist vorhanden? Welche Schulden bestehen? Wie sieht die Einkommenssituation aus? Gibt es eventuell noch Forderungen, die unserem Kunden zustehen und die noch nicht realisiert wurden? Sodann machen wir uns daran, einen realistischen Schuldentilgungsplan zu erstellen. Wir schreiben an die Gläubiger und bieten ihnen einen Vergleich an. Ein Vergleich bedeutet rechtlich, dass sich der Gläubiger beispielsweise mit einer geringeren Forderung zufriedengibt oder längere Ratenzahlungen akzeptiert. Wir verhandeln mit dem Gläubiger eine bestimmte Quote und legen diese Vereinbarung auch schriftlich fest.


Haben Sie einen Hinweis, wie hoch die Quote ist, die bei einer außergerichtlichen Schuldenregulierung in Berlin üblich ist?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, denn jeder Fall ist ein Einzelfall. Es ist aber durchaus üblich, dass man sich auf eine Summe einigt, die 35 bis 40 Prozent der ursprünglichen Schulden beträgt. Wer beispielsweise mit 50.000 Euro verschuldet ist, kann dann seine Schuldenlast auf bis zu 20.000 Euro senken. Aber wie gesagt: Das ist immer vom Einzelfall abhängig.



Müssen alle Gläubiger der außergerichtlichen Schuldenregulierung zustimmen?
Nein. Individuelle Regelungen sind möglich. Wir verhandeln mit jedem Gläubiger einzeln. Oft ist es schon eine ganz erhebliche Erleichterung für den Schuldner, wenn mit nur einem einzigen Gläubiger, bei dem hohe Schulden angefallen sind, eine Einigung erzielt wird.



Wie lange dauert es ungefähr, bis die außergerichtliche Schuldenregulierung in Berlin durchgeführt ist?
Auch diese Frage kann ich nicht pauschal beantworten. Die Zeit für die außergerichtliche Schuldenregulierung hängt ganz wesentlich von zwei Faktoren ab: der aktiven Unterstützung durch den Schuldner und der Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass die meisten Schuldner sehr offen für eine intensive Zusammenarbeit mit uns sind. Und die Mehrzahl der Schuldner akzeptiert es, eine geringere Summe zu erhalten, als ganz leer auszugehen. Sie wissen selbst, dass die gerichtliche Einforderung von Schulden mit hohen Gerichtskosten verbunden sein kann. Unser außergerichtlicher Weg aus der Schuldenfalle ist meist für alle Beteiligten die beste Lösung.



Welche weitere Unterstützung bieten Sie an?
Da viele unserer Kunden auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen sind, bieten wir auch hierfür unsere Unterstützung an. Zertifizierte Sozialberater und ehemalige Mitarbeiter des Jobcenters helfen zunächst dabei, dass der Kunde seinen Leistungsbescheid überhaupt versteht. Denn das ist meist nicht ganz einfach. Die Bescheide der Jobcenter sind sehr kompliziert und oft unübersichtlich gestaltet. Gemeinsam mit unseren Kunden analysieren wir den Bescheid Schritt für Schritt. In vielen Fällen finden wir Lücken, Ungenauigkeiten und Fehler. Aber häufig können wir den Kunden auch beruhigen, wenn wir feststellen, dass er keinen Cent zu wenig Unterstützung bekommt.



An dieser Stelle muss ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine Tätigkeiten übernehmen dürfen, die Anwälten vorbehalten sind. Das ist zum Beispiel die Einleitung des Privatinsolvenz-Verfahrens. Unsere Leistung besteht in der außergerichtlichen Schuldenregulierung in Berlin, und das heißt: Wir arbeiten kaufmännisch und versuchen, eine gütliche Einigung ohne Einschaltung des Gerichts herbeizuführen. Wir entwickeln ein tragfähiges Entschuldungskonzept, berechnen die Einzelheiten und erstellen annahmewürdige Vergleichskorrespondenz. Man kann sich unsere Arbeit gut als Schiedsrichter zwischen Schuldner und Gläubiger vorstellen, wobei wir natürlich in erster Linie die Interessen des Schuldners im Auge haben.



Da unsere Arbeit ganzheitlich ausgerichtet ist, bieten wir eine langfristige Schuldnerbetreuung an. Diese Schuldnerbetreuung hat eine Mindestzeit von einem Jahr. Unsere Erfahrung in der außergerichtlichen Schuldenregulierung in Berlin hat gezeigt, dass diese Zeit nötig ist, damit der Schuldner zunächst einmal Ruhe hat, um seine Situation zu überdenken. Diese Ruhe entsteht auch dadurch, dass der Kunde während der Betreuungszeit in der Regel keine Schuldnerpost ins Haus bekommt. Die außergerichtliche Schuldenregulierung in Berlin hat ein klares Ziel: ein schuldenfreies Leben ohne finanzielle Sorgen.


Wieso geraten eigentlich immer mehr Menschen in die Schuldenfalle?
In unserer Arbeit in der Schuldnerberatung in Berlin stellen wir immer wieder fest, dass Auslöser für eine Überschuldung der leichtfertige Umgang mit Geld ist. So schließen vor allem junge Menschen Handyverträge ab, ohne dass sie sich über die Konsequenzen im Klaren sind. Dazu kommen verlockende Angebote von Versandhäusern, die Zahlung auf Raten in Aussicht stellen, ohne nach der Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden zu fragen. Online-Shopping ist eine tolle Sache, aber die neuen Möglichkeiten sind auch eine wesentliche Ursache für die steigende Überschuldungsrate.



In der außergerichtlichen Schuldenregulierung in Berlin haben wir es auch sehr oft mit Menschen zu tun, die durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Trennung nicht mehr in der Lage sind, ihre Schulden zu bezahlen. Um einen Schuldentilgungsplan zu erstellen, berücksichtigen wir von Der Sozialberater-Berlin in Berlin Mitte auch die besonderen Bedingungen, unter denen Hartz-IV-Empfänger leben. Wir erfahren immer wieder, dass es auch beim Hartz-IV-Bezug möglich ist, einen Schuldentilgungsplan zu erstellen. Die außergerichtliche Schuldenregulierung in Berlin ist bei uns gerade deshalb so erfolgreich, weil wir die realen Bedingungen kennen und auf dieser Grundlage einen Schuldentilgungsplan erstellen, der einen für Schuldner und Gläubiger gangbaren Weg öffnet.



Was passiert nach Abschluss des Verfahrens?
Wir lassen unsere Kunden nach dem Abschluss des Verfahrens, also nach der Durchführung der außergerichtlichen Schuldenregulierung in Berlin, nicht allein. Denn was nützt unsere Arbeit, wenn nach der Tilgung der vorhandenen Verbindlichkeiten eine neue Schuldenspirale beginnt? Wir begleiten den Kunden als Mediator und setzen unseren Fokus darauf, das Verhalten, das zu der Überschuldung geführt hat, zu verändern. Unser Kunde lernt für die Zukunft, mit Geld umzugehen.



Diese Fähigkeiten, die wir vermitteln, eröffnen dem Kunden eine neue Perspektive. Mit unserer außergerichtlichen Schuldenregulierung in Berlin haben wir schon vielen Menschen dabei geholfen, sich eine neue Existenz ohne finanzielle Sorgen zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, muss nur der erste Schritt getan werden – das ist die Schuldnerberatung in Berlin. Wir laden jeden, der von Überschuldung betroffen ist, zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch an.

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