(openPR) Wir haben diesen bundesweiten Service Anfang 2009 für alle Schuldner eingerichtet, die eine schnelle und unkomplizierte Hilfe benötigen. Unsere Hotline ist von Mo. – Fr. in der Zeit von 09:00 – 20:00 Uhr erreichbar und auch über unsere Internetseite schuldnerzentrale.de können Sie uns einen Rückrufwunsch via E-Mail zusenden.
Wir wissen aus Erfahrung, dass wir meist erst dann angerufen werden, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder Gläubiger mit Pfändungen und Stromsperren Sanktionen gegen ihre Schuldner durchsetzen, eine Lohn- oder Kontopfändung droht.
Durch übertriebenen Aktionismus können Sie jetzt noch tiefer in die Miesen geraten.
Die Situation:
Die öffentliche Schuldnerberatung an Ihrem Wohnort ist telefonisch nur schwer zu erreichen, und ein Beratungstermin ist erst in einigen Monaten in Aussicht gestellt worden.
Das Allheilmittel heißt Google:
Kurzerhand den Begriff „Schuldnerberatung“ eingegeben und schon tummeln sich eine Vielzahl von Anbietern mit ihren Anzeigen und verlockenden Angeboten, und alle wollen nur eines, Ihnen helfen – oder?
Prüfen Sie das Angebot:
Ihr Gesprächspartner muss in der Lage sein, auf Ihre Fragen und Sorgen zum Thema Überschuldung und Krisenintervention zu antworten, er muss Ihnen das Schuldenbereinigungsverfahren erklären können und auf die 3 Zweige der Anbieter Bezug nehmen. Hierbei handelt es sich um:
-Öffentliche Stellen
-Gewerbliche Stellen
-Rechtsanwälte
Die für Sie günstigste Wahl muss nicht unbedingt der kostenlose Service der öffentlichen Stellen sein, denn günstig kann auch heißen, dass keine Zeit mehr für Experimente zur Verfügung steht.
Achten Sie bei einem Angebot als Selbstzahler aber unbedingt darauf, dass ein Honorar von 690,00 Euro nicht überschritten wird, da dies auch der Satz für einen Rechtsanwalt ist, den er mit einem Beratungshilfeschein abrechnen kann.
Achtung! Versucht Ihnen ein Anbieter zu verkaufen, dass Sie nur noch eine monatliche Rate an eben diesen bezahlen sollen damit er die Regulierung mit allen Ihren Gläubigern vornimmt, sollten Sie kritisch hinterfragen, ab wann der erste Euro an die Gläubiger gezahlt wird, was passiert wenn ein Gläubiger mit der Ratenhöhe nicht einverstanden ist und von was diese Organisation eigentlich lebt. Sie werden staunen, welche effektiven Kosten hier auf Sie zukommen.
Auch ist es keine Seltenheit, dass erst bei einem persönlichen Gespräch über die Kosten gesprochen werden soll. Hier erfahren Sie dann mehr über die Salamitaktik, die Ihnen scheibchenweise Honorare aus der Tasche zieht.
Beratungshilfeschein:
Wer Glück hat, und nicht den schnellen Zugang zu einer öffentlichen Schuldnerberatung findet, kann von seinem zuständigen Amtsgericht am Wohnort, einen Beratungshilfeschein für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren bekommen, wenn das Gericht keine andere zumutbare Alternative erkennt.
Wir sind Ihre Referenz:
Wenn Sie unsere kostenfreie Schuldenhotline 0800-4040441 anrufen, können Sie sicher sein, dass Ihnen schnell und unkompliziert geholfen wird. Entweder begleiten wir selbst Ihr Entschuldungsverfahren oder nennen Ihnen auch gerne Ansprechpartner der öffentlichen Schuldnerberatungen vor Ort.












