(openPR) Schwerpunktausgabe der Fachzeitschrift „Natur und Landschaft“ erschienen
Ob Amerikanischer Ochsenfrosch oder Waschbär, Drüsiges Springkraut oder Riesenbärenklau, sie alle gelten laut der neuen EU-Verordnung Nr. 1143/2014 als invasive Arten. Wie genau definiert sich der Unterschied zwischen gebietsfremden und invasiven Arten? Wie lassen sich invasive Arten erfassen und bewerten? Welche verpflichtenden Vorgaben macht die EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten? Welche Erfahrungen und auch welche Lösungsansätze gibt es bereits in Deutschland? Diesen Fragen widmet sich die aktuelle Ausgabe der Fachzeitschrift „Natur und Landschaft“ und schlägt dabei eine Brücke von der Wissenschaft in die Praxis.
Zehn Beiträge befassen sich nicht nur detailliert mit den Inhalten der Verordnung und den darin gelisteten Arten, sondern gehen auch auf die Pfade und Quellen der Einbringung und Ausbreitung ein und widmen sich exemplarisch der Erfassung und Bewertung invasiver Arten. Weiterhin werden Managementmaßnahmen und Umweltbildung in der Ausgabe von „Natur und Landschaft“ thematisiert.
„Nur wenige Fragestellungen im Naturschutz lösen so kontroverse und vielfach auch sehr emotional geführte Diskussionen aus wie der Umgang mit invasiven Arten. Weil Globalisierung und Klimawandel die Zunahme invasiver Arten auch in Deutschland begünstigen, gilt es, vorhandene Erfahrungen zu nutzen und frühzeitig Lösungsansätze zu erarbeiten. Nur mit Wissen und Vorsorge kann es uns gelingen, unser übergeordnetes Ziel, nämlich den Schutz der biologischen Vielfalt zu erreichen“, erklärt Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).
Mehr als 800 gebietsfremde Tier-, Pflanzen- und Pilzarten gelten heute in Deutschland als etabliert. Zum Problem für die Natur – und damit invasiv – werden gebietsfremde Arten dann, wenn sie heimische Arten, Biotope oder Ökosysteme gefährden. Das ist derzeit in Deutschland bei etwa 80 Arten wie dem Waschbär oder dem Staudenknöterich der Fall. Weitere 90 Arten gelten in Deutschland als potenziell invasiv, es besteht also die Möglichkeit einer Gefährdung. Diese nationale Bewertung, die in Deutschland das Bundesamt für Naturschutz vornimmt, gibt zwar insbesondere für Fachleute wertvolle Hinweise, ist allerdings nicht rechtsverbindlich – anders als die EU-Liste invasiver Arten. Auf dieser stehen derzeit insgesamt 49 Arten, mindestens 32 davon kommen aktuell in Deutschland vor.
Die Unionsliste wird unter Einbindung aller Mitgliedstaaten mittels einer Durchführungsverordnung zu Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive Arten festgelegt und fortgeschrieben, mit deren Inkrafttreten die EU im Jahr 2015 für alle Mitgliedstaaten verpflichtende Vorgaben zum Umgang mit invasiven Arten geschaffen hat. Die Verordnung, zunächst vielfach kritisch kommentiert, bietet aus Sicht des Bundesamtes für Naturschutz die Möglichkeit, mit Pragmatismus und wohlüberlegtem Handeln die Herausforderungen anzugehen. Das Konzept der Verordnung – mit dem Hauptaugenmerk auf Prävention, Früherkennung, Sofortmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Minimierung von Auswirkungen – folgt einem bewährten Ansatz, der bereits im Jahr 2009 im Bundesnaturschutzgesetz verankert worden war.
Hintergrund:
Unionsliste invasiver Arten
Die aktuelle Unionsliste umfasst derzeit insgesamt 49 Arten. Darunter befinden sich 23 Arten aus der Gruppe der Gefäßpflanzen, 19 Wirbeltierarten und sieben wirbellose Tierarten. Um gelistet zu werden, muss eine gebietsfremde Art die von der EU festgelegten Kriterien erfüllen. So muss zum Beispiel nachgewiesen werden, dass eine Art nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt oder die damit verbundenen Ökosystemleistungen, beispielsweise die Trinkwasserqualität, hat. Zudem werden auch nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft in die Bewertung einbezogen.
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