(openPR) Im Streit um höhere Energiepreise hat das Kartellamt ein Machtwort gesprochen. Es untersagte den Energiekonzernen, Verbrauchern mit einer Strom- oder Gassperre zu drohen.
Energiekonzerne dürfen nach Angaben des Bundeskartellamts ihren Kunden nicht einfach den Strom- oder Gashahn abdrehen, wenn diese höhere Preise nicht zahlen wollten. Viele Verbraucher hätten sich darüber beschwert, dass Versorger sie damit unter Druck setzten, wenn sie höhere Preise nicht akzeptieren wollten, teilte das Amt am Montag mit.
Wenn Energieversorgungsunternehmen eine solche Drohung aussprechen, ohne dass die angezweifelte Billigkeit der Preiserhöhung nachgewiesen oder durch Gericht festgestellt ist, ist das ein missbräuchliches Verhalten”, sagte Kartellamtschef Ulf Böge. Das Amt habe den Unternehmen klar gemacht, dass es in solchen Fällen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten werde, das zu Geldbußen von einer Million Euro führen könne.
In diesem Zusammenhang möchte der Sozialticker nochmals darauf hinweisen, dass ab dem 01.04.2006 folgendes bei Übernahme der Stromkostennachzahlung gilt:
Nach § 22 (5) S. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in der ab 1.4.2006 gültigen Fassung können, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht (S. 2). Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen (S. 3). Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden .
Hier das Urteil: http://www.sozialticker.com/forum/viewtopic.php?p=6560#6560
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