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Schulbeginn – Eltern sollten Versicherungsschutz auf Schulweg prüfen

(openPR) 09.08.2018. In manchen Bundesländern erfolgte bereits nach den Sommerferien der Schulbeginn. Hunderttausende Grundschüler machen sich als Erstklässler erstmals auf den Schulweg, doch dieser steckt voller Gefahren. Wenn sich die Schüler erstmals auf den Weg zur Schule machen, brauchen sie die Hilfe ihrer Eltern. Trotz Übungen und „Probeläufen“ zur Schule, ist das Unfallrisiko groß. Da durch Schulwegunfälle auch schwere Verletzungen bis zur Invalidität drohen, sollten sich die Eltern die Frage des Versicherungsschutzes stellen. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

„Als erste Absicherung bei Schulwegunfällen leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie greift bei Schülern als Pflichtversicherte. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, jedoch nur von und zur Schule“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle. Es besteht dann ein unbegrenzter Anspruch auf umfassende Heilbehandlung und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ein Rentenanspruch. Doch schon kleinere Umwege können den gesetzlichen Versicherungsschutz gefährden. Schulwegsicherheit ist jedoch nicht nur ein Thema für Erstklässler. Die Statistik zeigt: Die 12- bis 15-Jährigen trifft es häufiger als Grundschüler. Übrigens, die meisten Unfälle passieren mit dem Fahrrad.

„Weitere Untersuchungen zeigen, dass die meisten Unfälle mit und von Kindern in der Freizeit passieren“, führt Siegfried Karle weiter aus. Deshalb ist der dringende Ratschlag des GVI-Experten den gesetzlichen Versicherungsschutz mit dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung mit ausreichender Kapitalleistung zu erweitern. Es ist für die Eltern schmerzlich genug, wenn ihr Kind durch einen Unfall zu Schaden kommt, aber bei möglichen bleibenden, schweren körperlichen Schäden, oft gepaart mit einer lebenslangen Behinderung, kommt zusätzlich noch die finanzielle Belastung hinzu.

Eltern finden kostenlose Tipps und ausführliche Informationen über „Schulwegunfälle und Versicherungsschutz“ unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.

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