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Schulwegunfälle und Versicherungsschutz

(openPR) 22.08.2013. Der Schulunterricht hat in vielen Bundesländern bereits wieder begonnen. ABC-Schützen machen sich erstmals auf den Schulweg, aber der Schulweg steckt voller Gefahren. Trotz Übungen und „Probeläufen“ zur Schule, ist das Unfallrisiko groß. Laut der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlitten 107.174 Kinder im Jahr 2012 Schulwegunfälle. „Fünfzig davon endeten tödlich“, bedauert Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI).

„Als erste Absicherung leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie greift bei Schülern als Pflichtversicherte bei Schulwegunfällen. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, jedoch nur von und zur Schule“, warnt Jürgen Buck. Es besteht dann ein unbegrenzter Anspruch auf umfassende Heilbehandlung und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ein Rentenanspruch. Doch schon kleinere Umwege können den gesetzlichen Versicherungsschutz gefährden.

„Weitere Untersuchungen zeigen, dass die meisten Unfälle mit und von Kindern in der Freizeit passieren“, führt Jürgen Buck weiter aus. Deshalb ist der dringende Ratschlag des GVI-Experten der Abschluss einer privaten Unfallversicherung mit ausreichender Kapitalleistung. Es ist für die Eltern schon schmerzlich genug, wenn ihr Kind durch einen Unfall zu Schaden kommt, aber bei möglichen bleibenden, schweren körperlichen Schäden, oft mit einer lebenslangen Behinderung gepaart, kommt zusätzlich noch der finanzielle Faktor hinzu.

Eltern finden kostenlose und ausführliche Informationen über „Schulwegunfälle und Versicherungsschutz“ unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.

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