(openPR) In NRW werden ab dem 30. August wieder etwa 170.000 Kinder eingeschult +++ Hohes Unfallrisiko auf dem Schulweg und in der Freizeit +++ Private Unfallversicherung schließt Versicherungslücken im gesetzlichen Unfallschutz
Köln, 19. August 2010 – Etwa 170.000 Kinder werden ab dem 30. August in Nordrhein-Westfalen eingeschult. Den Schulweg gehen viele zu Fuß, andere fahren mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Oft können die Eltern sie nicht begleiten. Ihre Sorgen, ob die ABC-Schützen sicher ankommen, sind groß – und leider berechtigt. Denn Kinder verunglücken im Straßenverkehr besonders häufig auf dem Weg zur Schule. Ein frühzeitiges Verkehrstraining macht sie sicherer – und sollte doch einmal etwas passieren, hilft ein umfassender Unfallschutz.
Der Weg durch den Straßenverkehr ist für Grundschulkinder oft sehr unübersichtlich, zudem werden sie schlecht gesehen. 48 Prozent der Verkehrsunfälle mit Kindern als Fußgänger passierten 2009, als sie eine Straße überquerten ohne auf den Verkehr zu achten. Fast ebenso unfallträchtig war es, wenn Kinder hinter Sichthindernissen wie parkenden Autos auf die Straße liefen. Fahrradfahren im Straßenverkehr erwies sich ebenfalls als gefährlich: 27 Prozent der Kinder im Alter von sechs bis neun Jahren, die im Straßenverkehr verunglückten, waren mit dem Fahrrad unterwegs. Eltern sollten deshalb rechtzeitig vor Schulbeginn den sichersten Schulweg aussuchen und ihn mit den Verkehrsneulingen einüben. Auch sollten Kinder früh lernen, sich auf den Straßenverkehr zu konzentrieren und so Risiken zu meiden. Fahren Kinder mit dem Fahrrad zur Schule, sollten sie unbedingt erst eine Verkehrssicherheitsprüfung erfolgreich absolviert haben.
Umfassender Unfallschutz zählt
Zwar sind Schulkinder während des Unterrichts, in den Pausen und auf dem Schulweg gesetzlich gegen Unfall versichert, rund 23 Prozent der Unfälle passieren jedoch während der Freizeit. Auch wenn Kinder beispielsweise vom Schulweg abweichen oder das Schulgelände unerlaubt verlassen, verlieren sie ihren gesetzlichen Unfallschutz. Da Kinder erst Schritt für Schritt lernen, Situationen richtig einzuschätzen, ist kein Kind vor Unfällen gefeit. Unfallfolgen können jedoch hohe Kosten verursachen und sogar lebenslange Behinderung und Pflege bedeuten – in solchen Fällen kann eine private Unfallversicherung zumindest die finanziellen Folgen mildern.
Private Vorsorge kann die Zukunft von Kindern sichern
Kinder können über einen eigenen Vertrag versichert oder in den privaten Unfallversicherungsvertrag der Eltern eingeschlossen werden. „Als Elternteil möchte man sich natürlich nicht ausmalen, dass das eigene Kind zu Schaden kommen könnte. Die Absicherung sollte darunter aber nicht leiden. Denn eine private Unfallversicherung kann die finanzielle Grundlage für die Zukunft des Kindes sein, sollte es einmal durch Unfall oder Krankheit schwer beeinträchtigt sein“, rät Patrick Prüss, Leiter Produktmanagement Haftpflicht und Unfall der Gothaer. Bei der Gothaer können die Eltern ihr Kinder beispielsweise über die sogenannte Kinder-Rente versichern. Sie umfasst die lebenslange Zahlung der vereinbarten Rente ab einem Grad der Behinderung von mehr als 50.
Versicherungsschutz bieten auch die privaten Unfallversicherungen der Gothaer. Sie können etwa die Folgekosten tragen, die durch bleibende Unfallschäden entstehen.
Weitere Informationen zu den Themen Kinder-Rente und Unfallversicherung unter www.gothaer.de












