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Falk Fonds 71 - Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

25.09.200614:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Nach Insolvenz des Falk Fonds 71 sollen Anleger jetzt ihre Ausschüttungen zurückzahlen

Nachdem der Falk Fonds Nr. 71 im August 2005 Insolvenz anmelden musste, zeichnet sich jetzt die nächste Katastrophe für die Anleger ab. So hat der Insolvenzverwalter ankündigt, dass er sämtliche seit 1999 geflossene Ausschüttungen zurück fordern will. Bislang sind mehrere zehntausend Anleger betroffen.

Hintergrund dieser Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen ist die Tatsache, dass seit dem Jahr 2000 den gezahlten Ausschüttungen keine Gewinne mehr gegenüber standen. Vielmehr entstanden seit 1999 Verluste, die sich in einer Größenordnung von rund 8 Mill. Euro bewegen.

Um trotz der Verluste Ausschüttungen zahlen zu können, wurde das Geld aus dem haftenden Kommanditkapital der Gesellschaft entnommen. Damit haben die Anleger letztlich das zur Zeichnung ihres Gesellschaftsanteils einbezahlte Kapital zurückerhalten.

Um die Insolvenzgläubiger befriedigen zu können, wird nun Kapital benötigt. Die Einlagen, die von den Falk Initiatoren als gesamtes Haftungskapital eingetragen worden waren, müssen jetzt wieder bis auf den fehlenden Betrag ausgeglichen werden. Zwar müsste die Treuhandkommanditistin, da sie im Handelsregister eingetragen ist, die Verluste ausgleichen, allerdings verfügt sie gegenüber den Anlegern über Freistellungsansprüche und kann diese an den Insolvenzverwalter abtreten. Der Insolvenzverwalter fordert nun die Anleger auf ihre Ausschüttungen zurück zu zahlen.

Die Rückzahlungen sollen sofort vorgenommen werden, was besonders die Anleger treffen wird, die ihre Beteiligung mit einem Bankdarlehen finanziert haben. Vielen droht nun Privatinsolvenz, da einerseits die Ausschüttungen häufig zur Zahlung der Bankdarlehen benutzt wurden, andererseits keine Gelder zur Verfügung stehen um nun die Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Diana Römhild
- Rechtsanwältin-

Rechtsanwälte
Hänssler & Häcker- Hollmann
Freihofstraße 6
73730 Esslingen
Tel.: 0711/ 930 81 10; Fax : 0711/ 36 84 38

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