(openPR) Nach eigener Verlautbarung wird der Insolvenzverwalter das Insolvenzverfahren in Sachen P&R Container wahrscheinlich Ende Juli 2018 eröffnen. Er wird die bekannten Gläubiger schriftlich informieren und auffordern, die Unterlagen für ihre Forderungsanmeldung innerhalb einer gewissen Frist zu übersenden. In der Regel schickt das Insolvenzgericht hierfür ein Formblatt mit dem Eröffnungsbeschluss oder Sie erhalten für Ihre Forderungsanmeldung ein entsprechendes Formular vom Insolvenzverwalter.
Wichtig: Fehler bei der Insolvenzanmeldung können dazu führen, dass der Insolvenzverwalter eine Forderung nicht anerkennt! Die VVeG.org emphielt deshalb allen Betroffenen, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Die Gebühren hierfür sind überschaubar und Betroffene gehen sicher, alles richtig gemacht zu haben. Das P&R Servicebüro der VVeG.org hat in Zusammenarbeit mit seinen geprüften Fachanwälten ein anlegerfreundliches Servicepaket konzipiert, das auch von Nichtmitgliedern in Anspruch genommen werden kann. Neben der Erfassung der Kaufverträge und der fachgerechten Forderungsanmeldung beinhaltet der Service auch eine wertvolle Einschätzung in Hinsicht auf mögliche Schadensersatzanforderungen in der Zukunft. Betroffene haben hier mehr Zeit, mögliche Optionen zu prüfen, es gelten auch individuelle Verjährungsfristen.
Angesichts der sehr komplizierten Rechtslage rät die VVeG.org dazu, hier zunächst die Entwicklungen abzuwarten und erst zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, welches Vorgehen sinnvoll und erfolgversprechend ist. Mehr Informationen erhalten Betroffene telefonisch (0800/7237424) oder unter vveg.org/p-r-anwaltspaket.









