(openPR) Enge Fristen für das Insolvenzverfahren beachten! Insolvenzverwalter geben brisante Neuigkeiten preis!
Bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG müssen die Forderungen zur Insolvenztabelle bis einschließlich 13.10.2006 angemeldet werden, bei DM Beteiligungen AG müssen die Unterlagen für das Insolvenzverfahren sogar bis einschließlich 27.09.2006 bei einem Notar hinterlegt werden. Geschädigte müssen also schnell handeln.
Inzwischen gaben auch die Insolvenzverwalter brisante Neuigkeiten preis, die einen Kapitalanlagebetrug nahe legen. So wurden bei DM Beteiligungen AG sog. „Kettenverträge“ durchgeführt: So wurde nach Auskunft des Insolvenzverwalters Piepenburg eine Immobilie für 575.000 € gekauft und drei Tage später für 31 Millionen Euro bilanziert!!!
Auch gab der Insolvenzverwalter bekannt, dass seit dem Jahr 2002 eigentlich keine Auszahlung von Inhaberteilschuldverschreibungen mehr möglich war. „Das bedeutet im Klartext, dass seit diesem Zeitpunkt das System eigentlich nur noch mit Hilfe eines Schneeballsystem aufrecht erhalten werden konnte, was eine massive Haftung der Verantwortlichen begründen dürfte“, so Rechtsanwalt Walter Späth, BSZ®-Vertrauensanwalt.
Ähnlich chaotische Zustände bei der WBG Leipzig-West AG: So teilte der Insolvenzverwalter Dr. Flöther mit, dass an Herrn Schlögel, den Hauptaktionär der WBG Leipzig-West AG, in den letzten Jahren ein Betrag in Höhe von ca. 100 Mio. € !! geflossen ist, 56 Mio. € davon ungerechtfertigt, in dieser Höhe hat laut Insolvenzverwalter die WBG Leipzig-West noch einen Rückzahlungsanspruch gegenüber Herrn Schlögel. Überhaupt dürfte der exzessive Lebensstil des Jürgen Schlögel viel zur Geldvernichtung beigetragen haben, der Insolvenzverwalter fand einen ganzen Fuhrpark vor mit geleasten Bentleys, Ferraris. Porsche, etc.
Trotzdem ist davon auszugehen, dass von den ca. 100 Mio. € vielleicht noch Gelder wieder auftauchen, der Insolvenzverwalter von DM hat mitgeteilt, dass Hinweise für Geldabflüsse in die Schweiz bestehen, auch gibt es Hinweise darauf, dass sich weitere Hintermänner an dem Vermögen ungerechtfertigt bereichert haben.
Auch hat der Insolvenzverwalter der WBG mitgeteilt, dass es Hinweise für eine Schadensersatzpflicht der Abschlussprüfer gibt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich ver-halten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessenge-meinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entschei-dung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informa-tionen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusam-menschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sam-meln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapi-talanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessenge-meinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemein-schaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfol-gung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
























