(openPR) Eine gängige Immobilien-Projektfinanzierung über Crowdmittel basiert auf circa 70 Prozent Fremdkapital, 10 bis 15 Prozent Eigenkapital und 10 bis 15 Prozent nachrangiger Crowdfinanzierung. Das Darlehen der Bank ist dabei regelmäßig mit einer erstrangigen Grundschuld abgesichert. Falls das Projekt einen Verlust erzielt, haftet zunächst das Eigenkapital des Projektentwicklers, anschließend das nachrangige Darlehen der Crowd und erst dann drohen der Bank Verluste.
Bei genauer Betrachtung der einzelnen Crowdinvesting-Projekte stellt sich heraus, dass die Projektentwickler oft gar kein „echtes“ Eigenkapital einbringen. Das stellen die großen Plattformen teilweise sehr subtil, vor allem aber sehr unterschiedlich dar, erklärt das fondstelegramm.
Problematisch ist der Ersatz von Eigenkapital durch Gesellschafterdarlehen deshalb, weil sich damit die Haftungsreihenfolge zu Ungunsten der Anleger verändern kann. Autor Robert Fanderl befindet nach seiner Recherche: „Die Befreiung von der Prospektpflicht ist für Projektentwickler und Crowdplattformen eine Erleichterung – für Anleger führt sie oft zu mangelnder Transparenz und fehlender Informationstiefe“.
Der komplette Beitrag ist auf der Onlineplattform fondstelegramm erschienen.













