openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Impressum: E-Mail-Adresse muss Dialog ermöglichen

27.04.2018 • 09:51 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Bild: Impressum: E-Mail-Adresse muss Dialog ermöglichen

(openPR) Zum Pflichtinhalt eines Impressums (Anbieterkennzeichnung) auf Webseiten gehört die Angabe einer E-Mail-Adresse. Im Telemediengesetz (TMG) ist jedenfalls von „eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation“ die Rede, woraus das geschlossen wird.



Doch welche Anforderungen werden konkret an diese E-Mail-Adresse gestellt? Das hatte das Kammergericht in Berlin zu entscheiden. Beklagt war die nicht ganz unbekannte Firma Google. Denn die von Google im Impressum genannte E-Mail-Adresse war eigentlich nicht mehr als ein „toter Briefkasten“. Kunden, die eine E-Mail an E-Mail schickten, bekamen eine automatisch generierte Antwort mit dem Hinweis: “Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.“ Google verwies in der Antwort-Mail vor allem auf seine Hilfeseiten, über die “gegebenenfalls“ auch Kontaktformulare erreichbar seien.

Nun klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Google. Google dürfe auf Kunden-Anfragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse nicht mit einer automatisch erzeugten Standardantwort reagieren, die die Kunden nur auf Hilfeseiten und andere Kontaktmöglichkeiten verweist.

Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 23.11.2017 hat jetzt das Kammergericht Berlin genau das entschieden. Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass der Umgang mit Kundenanfragen durch Google gegen das TMG verstößt. Die Angabe einer E-Mail-Adresse, bei der erklärtermaßen ausgeschlossen sei, dass Google vom Inhalt der eingehenden E-Mails Kenntnis erlangt, ermögliche keine individuelle Kommunikation. Diese werde im Gegenteil verweigert. Auch mit einem für alle Fälle von Anfragen vorformulierten Standardschreiben werde das Kommunikationsanliegen des Kunden letztlich nur zurückgewiesen. Die Richter stellten auch klar: Kontaktformulare, Online-Hilfen und Nutzerforen ersetzen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit, dass sich der Kunde per E-Mail an das Unternehmen wenden kann. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht die Revision zugelassen.

(KG Berlin , Urteil vom 23.11.2017 - 23 U 124/14)

Fazit

Schauen Sie, dass die in Ihrem Impressum angegebene E-Mail-Adresse auch tatsächlich abgerufen und die eingehenden Anfragen konkret (individuell) beantwortet werden. Sonst liegt ein Verstoß gegen die Pflicht vor, eine schnelle elektronische und eben unmittelbare Kommunikation mit dem Anfragenden zu ermöglichen.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1001895
 169

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Impressum: E-Mail-Adresse muss Dialog ermöglichen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Abmahnungen vermeiden - eRecht24 stellt kostenlos den Impressums-Generator online
Abmahnungen vermeiden - eRecht24 stellt kostenlos den Impressums-Generator online
… die Rechtsprechung in etlichen Urteilen klargestellt. Beispielsweise genügt weder die bloße Angabe einer Postfachadresse noch ein Kontaktformular ohne Angabe der E-Mail-Adresse den gesetzlichen Bestimmungen. Um die zahllosen rechtlichen Fallstricke bei der Impressumserstellung zu umgehen, hat eRecht24 einen Impressums-Generator entwickelt, welcher Ihre …
Bild: Hat Ihr Newsletter ein Impressum?Bild: Hat Ihr Newsletter ein Impressum?
Hat Ihr Newsletter ein Impressum?
… auch in jeder Newsletterausgabe wiederholt werden müssen. Zu den erforderlichen Nennungen zählen Name und Anschrift, Vertretungsberechtigter bei juristischen Personen, E-Mail-Adresse, bei Tätigkeit mit behördlicher Zulassung die zuständige Aufsichtsbehörde, bei Registereintragungen das Register einschließlich Registernummer, die ggf. zuständige Berufskammer …
Bild: Soxmoney.club, datmoney.club, vodmoney.club - gefährliche Phishing-Harvester
Soxmoney.club, datmoney.club, vodmoney.club - gefährliche Phishing-Harvester
… eine saubere Mail-Adresse z. B. von PayPal. Es ist also noch einfacher als die normale E-Mail Adresse im Netz auszufiltern. Letztendlich kann man fast jede E-Mail-Adresse herausfinden, wenn man manuell sucht, schon allein deswegen weil eine Kontaktadresse zwingend vorgeschrieben ist. Hier geht es jedoch um das automatische Abgrasen und Datenklau, welches …
Bild: Automatische Antwort genügen nicht ImpressumspflichtBild: Automatische Antwort genügen nicht Impressumspflicht
Automatische Antwort genügen nicht Impressumspflicht
Das LG Koblenz hat entschieden, dass der Betreiber einer Website Verbrauchern, die sich an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse wenden, nicht mit einer Standard-Mail antworten darf, in der lediglich auf andere Kommunikationswege verwiesen wird. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V. (vzbv). Durch den Versand einer E-Mail, …
Bild: Banken verzweifeln am Onlinerecht
Banken verzweifeln am Onlinerecht
… Schwarz. Immerhin nutzen 75 Prozent der 63 untersuchten Finanzdienstleister die eigene Homepage, um per E-Mail Kontakt zu potenziellen Neukunden aufzunehmen. 97 Prozent sammeln außer der E-Mail-Adresse noch weitere persönliche Daten. Ein Drittel davon missachtet dabei jedoch das Gebot der Freiwilligkeit. Nur 67 Prozent verwenden diese Daten auch, um anschließend …
Bild: Geschützte Adresse für Autorinnen und Autoren
Geschützte Adresse für Autorinnen und Autoren
Impressum-Service für Website, Facebook, Buch und E-Book Wer sein Impressum ohne Privatadresse und eventuell ohne Klarnamen, also mit Pseudonym, veröffentlichen will, der braucht einen Impressum-Service, also einen Zustellungsdienst. Einen entsprechenden Impressum-Service bietet der Self-Publishing-Day jeder Autorin und jedem Autor via Website an. Für …
E-Mail-Adresse ist Pflichtbestandteil des Impressums einer Internetseite - IT-Recht
E-Mail-Adresse ist Pflichtbestandteil des Impressums einer Internetseite - IT-Recht
… 07.05.2013 entschied das Kammergericht (KG) Berlin, dass es nicht ausreichend sei, ein Online-Kontaktformular auf der Internetseite zur Verfügung zu stellen, sondern dass die E-Mail-Adresse im Impressum der betreffenden Internetseite angegeben werden müsse (Az.: 5 U 32/12). Vorliegend ging es darum, dass sich zwei Mitbewerber über die Pflichtangaben …
EuGH - Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich – Emailadresse allein reicht aber nicht aus
EuGH - Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich – Emailadresse allein reicht aber nicht aus
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. Oktober 2008 entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendig ist. Jedoch reicht die Angabe der E-Mailadresse allein auch nicht aus, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden. 1. Sachverhalt und Vorgeschichte Geklagt hatte ursprünglich die Verbraucherzentrale …
E-Mail-Adresse ist Pflichtbestandteil des Impressums einer Internetseite - Internetrecht
E-Mail-Adresse ist Pflichtbestandteil des Impressums einer Internetseite - Internetrecht
… Nürnberg und Stuttgart grprainer.com führen aus: In einem aktuellen Urteil (Az.: 5 U 32/12) hat das Kammergericht (KG) Berlin entschieden, dass die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum einer Internetseite unverzichtbar sei. Zugrunde liegt ein Streit zwischen zwei Mitbewerbern über die Pflichtangaben in einem Impressum. Die Beklage vertrat vor Gericht …
Neue Abmahnwelle droht: Impressumspflicht besteht auch in sozialen Netzwerken
Neue Abmahnwelle droht: Impressumspflicht besteht auch in sozialen Netzwerken
… unmittelbar erreichbar und ständig zur Verfügung halten. Bei diesen Pflichtangaben handelt es sich um Informationen über den Betreiber der Webseite wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse und Anschrift. Auch die Rechtsform des Anbieters hat Einfluss auf die Pflichtangaben: Bei einer GmbH zum Beispiels müssen darüber hinaus Angaben zum Registergericht und …
Sie lesen gerade: Impressum: E-Mail-Adresse muss Dialog ermöglichen