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Hat Ihr Newsletter ein Impressum?

11.05.200515:01 UhrIT, New Media & Software
Bild: Hat Ihr Newsletter ein Impressum?

(openPR) Bei Online-Newslettern muss der Anbieter angegeben werden

Bei Onlineshop-Software ist es mittlerweile Standard, dass Shopbetreiber ihre Kunden per E-Mail-Newsletter über aktuelle Angebote informieren können. Was oft vergessen wird: Auch beim Newsletter eines Onlineshops besteht Impressumspflicht. Wer das nicht beachtet, läuft Gefahr, teuer abgemahnt zu werden. Darauf weist Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer aus Mainz, Betreiberin des Mustershops www.legalershop.de, hin.



Bereits das neue Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt für E-Mail-Werbung, dass der Versender seinen Namen und seine Adresse in jeder einzelnen E-Mail anzugeben hat. Beim E-Mail-Newsletter eines Shops sind diese Angaben jedoch bei weitem nicht ausreichend, denn das Teledienstegesetz (TDG) fordert noch darüber hinaus gehende Angaben im Impressum. Informationsangebote über Waren- und Dienstleistungen gehören zu den Telediensten, so dass sämtliche Angaben, die schon im Webimpressum des Shops zu machen sind, auch in jeder Newsletterausgabe wiederholt werden müssen.

Zu den erforderlichen Nennungen zählen Name und Anschrift, Vertretungsberechtigter bei juristischen Personen, E-Mail-Adresse, bei Tätigkeit mit behördlicher Zulassung die zuständige Aufsichtsbehörde, bei Registereintragungen das Register einschließlich Registernummer, die ggf. zuständige Berufskammer und die gesetzlichen Grundlagen der Berufsausübung und schließlich die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes.

Dies bedeutet für den Newsletter, dass sich alle Angaben entweder am Ende der E-Mail befinden müssen oder aber über einen deutlich gekennzeichneten Link zum Impressum im Onlineshop abzurufen sind.

Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um eine praxisgerechte Darstellung. Alle Kaufoperationen können „live“ durchgeführt werden, wobei Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen zu leicht verständlichen Erklärungen und Rechtsthemen überleiten. Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden und Anbieterkennzeichnung. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden.

Weitere Informationen unter www.legalershop.de

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