openPR Recherche & Suche
Presseinformation

EuGH - Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich – Emailadresse allein reicht aber nicht aus

22.10.200810:11 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. Oktober 2008 entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendig ist. Jedoch reicht die Angabe der E-Mailadresse allein auch nicht aus, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.



1. Sachverhalt und Vorgeschichte
Geklagt hatte ursprünglich die Verbraucherzentrale (Bundesveband) gegen die DIV, eine deutsche Kraftfahrzeugversicherungsgesellschaft, die ihre Dienste ausschließlich über das Internet anbietet. Letztere hatte ihre Telefonnummer im Impressum nicht angegeben, bot jedoch im Rahmen ihres Internetauftritts die Möglichkeit, über ein elektronisches Kontaktformular (Internet-Anfragemaske) mit ihr inVerbindung zu treten.

Nachdem die Klage nach Berufung und Revision beim BGH gelandet war, legte dieser die Frage, ob eine Telefonnummer im Impressum eines Telemediendienstanbieters veröffentlicht werden muss dem EuGH zur Entscheidung vor. Dieser sollte, falls eine Veröffentlichung der Telefonnummer nicht notwendig sei, auch entscheiden, ob zusätzlich zur E-Mailadresse eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme angeboten werden muss und, falls ja, ob dafür ein elektronisches Kontaktformular ausreicht.

2. Rechtliche Grundlagen
Rechtlich betrachtet ging es bei der Vorlage des BGH um die Frage, wie Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2000/31/EG und der auf dieser Richtlinie basierende § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG (Telemediengesetz) auszulegen seien. Letzterer lautet:

"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
[…]
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
Der EuGH hatte nun zu entscheiden, ob die Formulierung „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen“ zwingend die Angabe der Telefonnummer fordert bzw. welche Ausgestaltung der Kontaktaufnahme dem Gesetzeswortlaut und –sinn gerecht wird."

3. Die Entscheidung
In seinem Urteil stellt der EuGH klar, dass nicht allein die Angabe der Telefonnummer eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation gewährleistet, sondern dazu auch andere Kommunikationswege im Stande sind. So reicht auch eine im Rahmen des Internetauftritts angebotene elektronische Anfragemaske aus, sofern auf Anfragen der Verbraucher innerhalb von 30 bis 60 Minuten geantwortet wird. Nur in Ausnahmefällen, etwa, wenn der Verbraucher/Nutzer des Dienstes nach erster elektronischer Kontaktaufnahme keinen Zugang zum Internet hat (z.B. aufgrund einer Urlaubsreise), muss auf Anfrage des Nutzers ein (nichtelektronischer) Kommunikationsweg angeboten werden, der eine effiziente Kontaktaufnahme im Sinne der Richtlinie bzw. des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG ermöglicht (etwa Kontakt über Telefon, etc.).

Die bloße Angabe der E-Mailadresse ohne die Möglichkeit einer alternativen Kontaktaufnahme reiche jedoch nicht aus, um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen. Das ergebe sich schon aus dem Wortlaut („einschließlich der Adresse der elektronischen Post“).

4. Fazit
Die Aussage des EuGH ist klar: Ein Dienstanbieter im Internet muss in seinem Impressum zusätzlich zur E-Mail eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme angeben. Diese Kontaktaufnahme muss schnell erfolgen können und eine unmittelbare Kommunikation (d.h. ohne Zwischenschaltung von Dritten) zwischen Verbraucher/Nutzer und Dienstanbieter ermöglichen. Es muss jedoch nicht zwingend die Telefonnummer sein.

Unsere Empfehlung an alle impressumspflichtigen Dienstanbieter:

Überprüfen Sie Ihr Impressum, ob es neben der Angabe der E-Mailadresse eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme bietet.
Falls ja, überprüfen Sie diese Möglichkeit dahingehend, ob sie eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation gewährleistet. Geeignet sind ohne Zweifel: Telefon, Telefax. Auch elektronische Anfragemasken sind zulässig, sofern die Beantwortung der Anfragen nicht länger als 60 Minuten dauert.
Falls nein, stellen Sie eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme durch die entsprechenden Angaben zur Verfügung. Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt die Angabe einer Telefonnummer. Damit sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Räumen Sie Ihren potentiellen Kunden auf Anfrage immer die Möglichkeit ein, mit Ihnen in Kontakt treten zu können, ohne dafür das Internet nutzen zu müssen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 252899
 1433

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „EuGH - Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich – Emailadresse allein reicht aber nicht aus“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von It-Recht-Kanzlei

Affiliate-Systeme - die 5 wichtigsten Tipps für Advertiser
Affiliate-Systeme - die 5 wichtigsten Tipps für Advertiser
Affiliate-Marketing birgt Risiken für den Advertiser: Lässt er einen Affiliate für sich werben, riskiert er, für dessen Handlungen in Anspruch genommen zu werden. Immer wieder entscheiden Gerichte zu ungunsten der Advertiser. Nachfolgend die 5 wichtigsten Praxistipps – so können sich Advertiser vor der Haftung für Handlungen ihrer Affiliates schützen… I. Hintergrund Advertiser können z.B. wegen Versendens von Werbe-E-Mails ohne vorheriger Zustimmung des Adressaten oder wegen Spammings durch den (dem Advertiser oft unbekannten) Affiliate vera…
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – oder aber das Gericht
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – oder aber das Gericht
Dass Sammler ein eigenes Völkchen sind, ist ja bekannt. Wenn jetzt auch noch Bücher über die spezielle Sammelleidenschaft geschrieben werden, können die Auswirkungen schon mal die Gerichte beschäftigen. Hier befasste sich das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2009, Az.: 4 U 204/08) mit einer Berufung gegen die Gewährung einer Anordnung einstweiligen Rechtsschutzes und setzte sich sehr dezidiert mit der Frage auseinander, wann die Dringlichkeit für die vorbeugende Unterlassungsanordnung besteht, wann sie verfällt un…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Impressumspflicht – Kanzlei HWK mahnt Unternehmer auf Facebook abBild: Impressumspflicht – Kanzlei HWK mahnt Unternehmer auf Facebook ab
Impressumspflicht – Kanzlei HWK mahnt Unternehmer auf Facebook ab
… juristische Person und deren Rechtsform, - Anschrift so dass ein Brief zugestellt werden kann (Postfach reicht nicht aus!), - die Emailadresse, - eine Telefonnummer, - bei Eintragung in ein öffentliches Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister) den Ort des Registers und Registernummer, - ggf. …
Bild: Keine Telefonnummer für Kunden im Online-HandelBild: Keine Telefonnummer für Kunden im Online-Handel
Keine Telefonnummer für Kunden im Online-Handel
… hat mit Urteil vom 10.07.2019 zum Aktenzeichen C-649/1 entschieden, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, sondern dass auch ein anderes Kommunikationsmittel ausreicht, über das der Verbraucher schnell mit dem Unternehmen in Kontakt treten …
Kriminalstatistik 2016: Fälle von Online-Kriminalität nahezu verdoppelt
Kriminalstatistik 2016: Fälle von Online-Kriminalität nahezu verdoppelt
… vorhanden), vollständige Nennung des Vor- und Zunamens des Inhabers bzw. von mindestens einem Vertretungsberechtigten, Angabe der aktuellen Anschrift (nicht der Postfachadresse), Nennung einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Warnsignal 2: Sehr niedrige Preise Dr. Carsten Föhlisch: Zu schön um wahr zu sein. Wenn sich dieses Gefühl beim Blick auf die …
Bild: Mit 3D-Sucher.de Gaming- und 3D-Fachschulen finden.Bild: Mit 3D-Sucher.de Gaming- und 3D-Fachschulen finden.
Mit 3D-Sucher.de Gaming- und 3D-Fachschulen finden.
… Unternehmen auf. Die Homepage der Unternehmen kann über die Portfolioseite besucht werden. Sind die gefundenen Unternehmen Premium-Mitglieder, werden zusätzlich Emailadresse, Telefonnummer, Produkte, Referenzen und eine Beschreibung angezeigt. Zusätzlich informiert das Portal auch über Hardware, Software und Events. 3D-Sucher.de ist für die Kontaktaufnahme …
Bild: Abnehmen mit Abnehmprodukten - Produktwerbung kritisch betrachtetBild: Abnehmen mit Abnehmprodukten - Produktwerbung kritisch betrachtet
Abnehmen mit Abnehmprodukten - Produktwerbung kritisch betrachtet
… handelt. Besitzt die Seite ein aussagekräftiges Impressum? Darunter ist eine reguläre Postanschrift und eine verantwortlich zeichnende natürliche Person zu verstehen. Inklusive Telefonnummer und Emailadresse. Oft findet sich auch eine Serviceadresse in Deutschland. Meist eine Postanschrift ohne Telefonnummer. Versuchen Sie die Telefonnummer über z. …
Bild: einmalnummer.de sucht KooperationspartnerBild: einmalnummer.de sucht Kooperationspartner
einmalnummer.de sucht Kooperationspartner
… Partner. Eine Koope­ration mit dem 2006 gestarteten Wegwerfnummern-Dienst ist für alle Betreiber von Internetseiten, Portalen oder Communities interessant, die Telefonnummern ihrer Nutzer veröffentlichen und deren Privatsphäre schützen möchten, wie etwa Auktions­plattformen oder Kleinanzeigenmärkte. einmalnummer.de wandelt die Telefonnummern der Nutzer …
Bild: Aktionstag: „Überwachungsstaat NEIN DANKE!“ am 05.05.07 in der Wolfsburger InnenstadtBild: Aktionstag: „Überwachungsstaat NEIN DANKE!“ am 05.05.07 in der Wolfsburger Innenstadt
Aktionstag: „Überwachungsstaat NEIN DANKE!“ am 05.05.07 in der Wolfsburger Innenstadt
… kommen und sich über die Vorhaben der Regierung zu informieren bzw. zu diskutieren. Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie mich jederzeit unter folgender Telefonnummer erreichen: 0151/16556880 bzw. unter der Emailadresse: kontaktieren. Wir freuen uns, Sie am 05.05.2007 begrüßen zu dürfen! Mit freundlichen Grüßen Verony Reichelt Pressesprecherin
Bild: Geschützte Adresse für Autorinnen und AutorenBild: Geschützte Adresse für Autorinnen und Autoren
Geschützte Adresse für Autorinnen und Autoren
… Autors im Buch, E-Book oder auf der Website steht. Die Autoren müssen lediglich sicherstellen, dass sie jederzeit unter der hinterlegten Telefonnummer, Email und Privatadresse erreichbar sind. Dieser kostengünstige Impressum-Service steht grundsätzlich jedem Autor und jeder Autorin offen. Mehr Info unter: http://self-publishing-day.com/impressum-service/
Bild: tourVERS und Rödl & Partner entwickeln VeranstalterzertifizierungBild: tourVERS und Rödl & Partner entwickeln Veranstalterzertifizierung
tourVERS und Rödl & Partner entwickeln Veranstalterzertifizierung
… Übergabe des ersten Zertifikats wird auf der ITB 2013 erfolgen. Interessierte, die mehr über das Zertifikat und die Teilnahmevoraussetzungen erfahren möchten, können direkt mit Herrn Wäldle (Telefonnummer 040 – 244 288 10 oder Emailadresse ) in Kontakt treten. Alternativ stehen Herr Wäldle und sein Team auf der ITB in Berlin vom 06.-08.03.2013 in Halle …
Korrektes Impressum auch ohne Telefonnummer
Korrektes Impressum auch ohne Telefonnummer
einmalnummer.de macht Datensammlern das Leben schwer Nürnberg, 14. Juni 2007 - Laut Telemediengesetz sind alle Homepage-Betreiber verpflichtet, ihre Telefonnummer im Impressum anzugeben - egal, ob es sich um eine private oder um eine geschäftliche Internetseite handelt. Mit den bekannten Folgen für die Privatleute: Werbeanrufe, Bandansagen, all das, …
Sie lesen gerade: EuGH - Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich – Emailadresse allein reicht aber nicht aus