Berlin, 31. Mai 2006
Einladung zu einer Informationsveranstaltung im Senioren-Domizil Invalidenstraße!
Gemeinsam mit dem Senioren-Domizil Invalidenstraße laden wir Sie ein zu einem Vortrag zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament. Referent ist Rechtsanwalt Stephan Rißmann, Spezialist für Erbrecht und Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).
Weiterhin werden Mitarbeiter von Otto Berg anwesend sein und Ihnen gerne alle Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge beantworten.
Wann: …
… Trotzdem interessierte sich eine nordamerikanische Agentur für das Buch. So ist zurzeit bereits eine Rumänische Ausgabe des Buches vereinbart, Ausgaben für die USA, Brasilien, Portugal und Russland erscheinen fix.
Worum es im Buch geht:
Der Name Elihu ist hebräisch, im Alten Testament (Hiob oder Ijob) angeführt und bedeutet „ER ist mein Gott“.
Das Buch erzählt über den Fund von Disketten auf einer Müllhalde, in deren Dateien Fragmente einer Wanderung und Belehrung eines Menschen durch Zeiten und Religionen in ungeordneter Reihenfolge gespeichert …
Berlin, 29. Mai 2006
Einladung zu einer Informationsveranstaltung im Senioren-Domizil Invalidenstraße!
Gemeinsam mit dem Senioren-Domizil Invalidenstraße laden wir Sie ein zu einem Vortrag zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament. Referent ist Rechtsanwalt Stephan Rißmann, Spezialist für Erbrecht und Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).
Weiterhin werden Mitarbeiter von Otto Berg anwesend sein und Ihnen gerne alle Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge beantworten.
Wann: …
Berlin, 24. Mai 2006
Einladung zu einer Informationsveranstaltung im Senioren-Domizil Invalidenstraße!
Gemeinsam mit dem Senioren-Domizil Invalidenstraße laden wir Sie ein zu einem Vortrag zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament. Referent ist Rechtsanwalt Stephan Rißmann, Spezialist für Erbrecht und Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).
Weiterhin werden Mitarbeiter von Otto Berg anwesend sein und Ihnen gerne alle Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge beantworten.
Wann: …
… von Schenker und Beschenktem - bis auf minimal EUR 5.200.-.
Möchte also der Ehemann seiner Frau für den Fall seines Todes sein gesamtes Vermögen zukommen lassen, braucht er, wenn keine anderen Verwandten als Erben in Betracht kommen, nicht einmal ein Testament, da die Ehefrau gesetzliche Erbin wird. Handlungsbedarf besteht aber dann, wenn die Erbschaft den Freibetrag übersteigt. Anderenfalls nämlich fällt Erbschaftsteuer an, die bereits in der günstigen Steuerklasse der Ehefrau bis zu 30% beträgt.
Der Anfall der Erbschaftsteuer lässt sich legal …
… Denn an die letzten Dinge möchten viele zu Lebzeiten noch nicht denken. Mit fatalen Konsequenzen: Bei einem plötzlichen Tod stehen die Hinterbliebenen dann häufig vor dem Rätsel, was mit dem Erbe zu geschehen habe. Ein frühzeitig abgefasstes Testament hätte diese Verwirrung vermeiden können.
Trotz „Geiz-ist-geil“-Welle und volkswirtschaftlicher Krisenszenarien: Deutschland ist eine reiche Gesellschaft. Der hiesige Privatbesitz beträgt rund acht Billionen Euro. Experten schätzen, dass davon in den kommenden zehn Jahren ungefähr ein Viertel weiter …
… entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nach einem Bericht der Tageszeitung Die Welt http://www.welt.de hat der Nachwuchs grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil entspreche der Hälfte des gesetzlichen Erbes. Stirbt in einer vierköpfigen Familie – ohne das ein Testament hinterlassen wurde – zum Beispiel der Familienvater, beträgt das gesetzliche Erbe für seine Ehefrau die Hälfte des Vermögens und für die beiden Kinder je ein Viertel. Enterbt ein Familienvater ein Kind, so die Zeitung, hat dieses weiterhin Anspruch …